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"subject": "Fluss von Finanzmitteln an Studierendenwerke [#7527]",
"content": "Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nFür die Jahre seit 1995 (wenn dier Zeitraum nicht möglich ist: soweit möglich) eine Auflistung aller Zahlungen des Landes und seiner dafür geschaffenen Zweckinstitutionen und -organe für die Belange rheinland-pfälzischer Studierender an Studierendenwerke und Studentenwerke bzw. soweit gegeben Träger, die entsprechende soziale Dienstleistungen im studentischen Zusammenhang erbringen, für jede Zahlung mit Angaben zu:\r\n\r\n1. empfangendem Studierendenwerk/Studentenwerk\r\n2. Verwendungszweck (Wohnanlagen, Verpflegungsbetriebe, Lohnkosten, o.a.)\r\n3. Zahlungsart (einmalig/regelmäßig)\r\n4. Bestand einer Rückzahlungsverpflichtung\r\n5. soweit zuzuordnen Klassifizierung der Finanzhilfe/Zahlung (Klasse 1: gesetzlich normiert, 2 gesetzlich/\r\nvertraglich festgelegt, 3 freiwillig)\r\n6. sofern gegeben: Bindung an einzelne Vorhaben (Neu-/Umbauten, Projekte, o.a.)\r\n\r\nRückzahlungen aus Krediten, Rückzahlungspflichtigen Vorschüssen o.ä. weisen sie bitte als entsprechende negative Zahlungen an die Studierendenwerke aus.\r\n\r\nBitte stellen sie die Daten in einem mit üblichen Tabellenkalkulationsprogrammen verarbeitbaren Dateiformat zur Verfügung, bspw. als .xls-Datei.\n\nDies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen m. E. nicht vor.\n\nIch gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.\n\nIch verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.\n\nIch bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe.\n\nMit freundlichen Grüßen\n\nJan Sören Kleebach\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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