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"subject": "Einnahmen durch Geschwindigkeitsüberwachung [#7572]",
"content": "Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\n1. Wie viele Verkehrsteilnehmer wurden bei dem Blitzmarathon am 18.9.2014 im Stadtgebiet geblitzt?\r\n2. Bei wie vielen kam es zu einem Ordnungswidrigkeiten verfahren?\r\n3. Wie viele haben ein Bußgeld im Stadtgebiet bekommen?\r\n4. Wie hoch war das höchste Bußgeld im Stadtgebiet?\r\n5. Wie hoch waren die Bußgeldeinnahmen durch Geschwindigkeitsüberschreitungen in folge des Blitzmarathons insgesamt im Stadtgebiet?\r\n\r\n6. Wie viele stationäre Gerät zur Geschwindigkeitsüberwachung wurden in den letzten drei Jahren im Stadtgebiet neu aufgestellt oder deren Standort geändert?\r\n7. Falls neue Geräte aufgestellt wurden oder dern Standort geändert wurde, nach welchen Kriterien wurden die neuen Standorte ausgewählt?\r\n8. Wer war an der Auswahl der Standorte beteiligt?\r\n9. Hat die Aufstellung der Geräte zu einem Rückgang von Unfällen am Standort geführt?\r\n\r\n10. Wie hoch waren die Bußgeldeinnahmen durch Geschwindigkeitsüberschreitungen insgesamt im Stadtgebiet im Jahr 2013?\r\n11. Mit welchem Betrag wurden die Einnahmen durch Bußgelder insgesamt im Haushalt der Stadt für das Jahr 2013 veranschlagt?\n\nDies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen m. E. nicht vor.\n\nIch gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.\n\nIch verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.\n\nIch bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe.\n\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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