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"subject": "AW: Änderungsantrag zum GuD Wedel [#7371]",
"content": "Sehr geehrter Herr Antragsteller/in,\r\n\r\neine Herausgabe (Zusendung) der Originalantragunterlagen zur Einsichtnahme an Sie, wie unter Nr. 2 Ihrer Mail vom 17.09.14 gewünscht, ist grundsätzlich nicht möglich. Alternativ können wir Ihnen die Einsichtnahme in die Unterlagen hier in der BSU ermöglichen. Wir müssen aber zunächst mit der Genehmigungsbehörde in Schleswig-Holstein und dem Vorhabenträger noch klären, ob Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu schwärzen sind.\r\n\r\nHinsichtlich der gewünschten Zusammenstellung von Leistungsdaten zu Aggregaten aus dem genehmigten Vorhaben möchten wir Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass die weitere Bearbeitung Ihrer Frage aufgrund des damit für uns verbundenen Aufwandes mit Kosten verbunden sein wird. Hinsichtlich des mit der Beantwortung verbundenen Verwaltungsaufwandes wird sich die Gebühr für die Beantwortung (ohne Akteneinsicht mit ggf. erforderlicher Aktenschwärzung) voraussichtlich im Bereich 150 - 200 € bewegen.\r\n\r\nFalls Sie an einer kostenpflichtigen Beantwortung interessiert sind, teilen Sie uns dies bitte unter Angabe Ihrer Postadresse für die Zustellung des Gebührenbescheides mit.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen",
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