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"subject": "Jobcenter Gladbeck: Lebensmittelgutscheine und unlauterer Wettbewerb [#7578]",
"content": "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\nDas Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb definiert in Kapitel 1 - Allgemeine Bestimmungen \r\n§ 4 Beispiele unlauterer geschäftlicher Handlungen. Darin heißt es:\r\n\r\nUnlauter handelt insbesondere, wer\r\n\r\n1.\tgeschäftliche Handlungen vornimmt, die geeignet sind, die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher oder sonstiger Marktteilnehmer durch Ausübung von Druck, in menschenverachtender Weise oder durch sonstigen unangemessenen unsachlichen Einfluss zu beeinträchtigen;\r\nhttp://www.rechtliches.de/gesetze/UWG/4.html\r\n\r\nMöglicherweise liegt hier bereits ein Verstoß vor.\r\nNach Internet-Informationen sind nur noch Aldi, Lidl und Kaufland bereit Lebensmittelgutscheine des Jobcenter Gladbeck einzulösen.\r\nhttp://www.lokalkompass.de/gladbeck/politik/einkaufsmoeglichkeiten-bei-erhalt-von-lebensmittelgutscheinen-der-arge-gladbeck-die-soziale-buergerinitiative-ev-informiert-d472683.html \r\n\r\nBitte teilen Sie mir mit:\r\n1.\twie viele Lebensmittelgutscheine in den Jahren 2010, 2011, 2012 und 2013 ausgegeben wurden\r\n2.\twie viele Personen/Bedarfsgemeinschaften betroffen waren \r\n3.\tob bei Ihnen Bargeldautomaten vorgehalten werden\r\n4.\tBitte senden Sie mir ein Muster\r\n\r\n\r\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n\r\nAntragsteller/in\r\n<<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\n\r\n-- \r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\r\n\r\n\r\n",
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