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"subject": "WG: Gutachten zum Einsatz gemeinfreier Software [#7545]",
"content": "Auskunftsersuchen nach dem Landesgesetz zur Einführung des Rechts auf Informationszugang (Landesinformationsfreiheitsgesetz - LIFG)\r\nÜbersendung einer Auflistung aller Gutachten/Studien/Ähnliches -seien sie aus der Stadtverwaltung oder von externen Dienstleistern -, die den Einsatz freier/quelloffener Software in der Stadtverwaltung Trier betreffen\r\n\r\nIhr Antrag vom 18. September 2014\r\n\r\nSehr geehrter Herr Antragsteller/in\r\n\r\nIhr Antrag auf Auflistung aller Gutachten zum Einsatz gemeinfreier Software ist hier per Mail am 18.September 2014 eingegangen.\r\n\r\nBitte teilen Sie mir Ihre zustellungsfähige Anschrift mit.\r\n\r\nVor Bearbeitung Ihres Antrages möchte ich Sie auf Folgendes hinweisen:\r\nNach § 13 des Landesinformationsfreiheitsgesetz sind für Amtshandlungen nach dem LIFG Gebühren zu erheben. Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art (Allgemeines Gebührenverzeichnis).\r\n\r\nDie Erteilung der von Ihnen erbetenen Auskunft verursacht umfangreiche Vorbereitungsmaßnahmen, sodass ohne konkrete Prüfung vorab festgestellt werden kann, dass sich die Gebühren für die von Ihnen beantragte Amtshandlung nach lfd. Nr. 1 der Anlage zur Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art (Allgemeines Gebührenverzeichnis) im mittleren Bereich des Gebührenrahmens von 25,-- bis 500,-- EUR bewegen wird.\r\n\r\nIch bitte daher um Mitteilung bis zum 6. Oktober 2014, ob Sie Ihren vorgenannten Antrag weiter verfolgen möchten oder diesen zurücknehmen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Stadtverwaltung Trier",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
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