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    "subject": "Verfassungsrechtliches Gutachten über die Rentenanwartschaftsansprüche von DDR-Flüchtlingen aus dem Fremdrentengesetz [#7624]",
    "content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nals Betroffener DDR-Flüchtling, dem es 1979 gelang aus dem DDR-Regime in die Bundesrepublik Deutschland über einen anderen Staat zu flüchten, stelle ich den Antrag, mir das Gutachten über die Verfassungsmäßigkeit der Kürzung meiner Rentenanwartschaften aus dem Fremdrentengesetz auf DDR-Mark 600, zur Verfügung zu stellen. ( betrifft den Artikel 14 GG )\r\n\r\nMeine persönliche Petition an den Petitionsausschuß harrt seit über sechs Monaten einer Antwort. Meine mehrmaligen schriftlichen Klagen und Beschwerden über den Raub von meinen Renteteilen aus dem FRG an die Frau Ministerin Nahles werden nicht beantwortet.\r\n\r\nDem Bundesministerium liegt schon seit längerem dieses Gutachten vor und ich bitte Sie, mir als Betroffenen dieses Gutachten zur Verfügung zu stellen. Der § 4 Satz 2 des Informationsfreiheitgesetzes ermöglicht mir diesen Antrag um Zusendung zu stellen.\r\n  \r\n\r\nBitte antworten Sie mir umgehend auf meinen Antrag.\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG  betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen m.E. nicht vor.\n\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\nKlaus-Dieter Wohlgemuth\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nKlaus-Dieter Wohlgemuth\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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