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"subject": "Umsiedlung der Peter-Jordan Schule auf dem Gelände der Gleisbergschule in Gonsenheim [#7635]",
"content": "Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\n\r\nIm Zuge der Planungen zur Verlagerung der Peter-Jordan-Schule an den Standort Gleisbergschule in Mainz-Gonsenheim ist eine mögliche Verkehrsanbindung der Neubauten über die Mainzerstraße / An der Nonnenwiese durch die Einfriedung der zur Realisierung dieser Anbindung erforderlichen Fläche seitens eines anliegenden Gewerbetreibenden sehr früh verhindert worden. \r\nDa die Schaffung einer zusätzlichen Anfahrt zu dem Schulgelände die angespannte Verkehrssituation in der Hugo-Eckener-Straße entlasten kann und da dies nur unter Verwendung der mutmaßlich veräußerten Fläche realisierbar ist, möchte ich von Ihnen alle Informationen erhalten, die die Eigentumsverhältnisse der Fläche betreffen.\r\n- Wer ist der jetzige Eigentümer der Fläche östlich der Gärtnerei STEIN und die die südliche Seite des Schulgeländes \"Gleisbergschule\" mit der „An der Nonnenwiese“ verbindet? Und wer ist der vorherige Eigentümer?\r\n- Falls es einen Verkauf der Fläche gegeben hat: Wann wurde die Fläche an den jetzigen Eigentümer verkauft/überlassen o.ä. und aus welchem Grund? \r\n- Hat eine Überprüfung der Nutzung dieser Fläche zur Schaffung einer Verkehrsanbindung für die geplante Peter-Jordan Schule stattgefunden? wenn Ja: mit welchen Ergebnis? wenn Nein: Warum nicht?\r\n\n\nDies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen m. E. nicht vor.\n\nIch gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.\n\nIch verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.\n\nIch bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe.\n\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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