GET /api/v1/message/21250/
HTTP 200 OK
Allow: GET, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/21250/",
    "id": 21250,
    "url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/bundesagentur-fur-arbeit-ba-aufbau-und-fuhren-einer-leistungsakte-zulassige-inhalte-von-leistungsakten-sowie-verbindliche-aufbewahrungs-und-vernichtungsfristen-im-rechtskreis-sgb-ii/#nachricht-21250",
    "request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/7637/",
    "sent": true,
    "is_response": false,
    "is_postal": false,
    "is_draft": false,
    "kind": "email",
    "is_escalation": false,
    "content_hidden": false,
    "sender_public_body": null,
    "recipient_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/250/",
    "status": null,
    "timestamp": "2014-10-08T13:38:30.434199+02:00",
    "redacted": false,
    "not_publishable": false,
    "attachments": [],
    "subject": " IFG Anfrage vom 29.09.2014 - Bundesagentur für Arbeit (BA): Aufbau und Führen einer Leistungsakte, zulässige Inhalte von Leistungsakten sowie Verbindliche Aufbewahrungs- und Vernichtungsfristen im Rechtskreis SGB II [#7637]",
    "content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nerstmal vielen Dank für die Weiterleitung an das Jobcenter Märkischer Kreis wegen meiner Anfrage. Da für mich nicht ersichtlich war, dass Sie die Anfrage ans Jobcenter Märkischer Kreis weiterleiteten, bitte ich bei zukünftigen Weiterleitungen einen Hinweis zu geben, an wen die Anfrage seitens der Bundesagentur für Arbeit (BA) weitergeleitet wurde.\r\n\r\nDas Jobcenter Märkischer Kreis teilte mir heute per Mail folgendes mit: \"Ihre Anfrage bezüglich des Aufbaus und der Führung einer Leistungsakte habe ich durch die BA weitergeleitet bekommen.\" Das ergibt sich die Zuständigkeitsfrage für die anderen Aspekte meiner IFG Anfrage. Wer ist also für die Beantwortung zu den zulässigen Inhalten von Leistungsakten sowie den verbindlichen Aufbewahrungs- und Vernichtungsfristen im Rechtskreis SGB II zuständig: Die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter Märkischer Kreis?\r\n\r\nUnabhängig von der Zuständigkeitsfrage beantrage ich bei der BA die elektronische Dokumentenübermittlung der amtlichen Informationen d.h. Schriften, Tabellen, Diagramme, Bilder und/oder Pläne, aus denen die zulässigen Inhalte von Leistungsakten sowie die verbindlichen Aufbewahrungs- und Vernichtungsfristen im Rechtskreis SGB II ersichtlich ist. Zur Sicherstellung einer bundeseinheitlichen Praxis in diesen Punkten gehe ich davon, dass in ihrem Haus entsprechende Aufzeichnungen vorhanden sind. Ich danke Ihnen für ihre Mühen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nAntragsteller/in\n\nAnfragenr: 7637\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
    "redacted_subject": [
        [
            false,
            " IFG Anfrage vom 29.09.2014 - Bundesagentur für Arbeit (BA): Aufbau und Führen einer Leistungsakte, zulässige Inhalte von Leistungsakten sowie Verbindliche Aufbewahrungs- und Vernichtungsfristen im Rechtskreis SGB II [#7637]"
        ]
    ],
    "redacted_content": [
        [
            false,
            "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nerstmal vielen Dank für die Weiterleitung an das Jobcenter Märkischer Kreis wegen meiner Anfrage. Da für mich nicht ersichtlich war, dass Sie die Anfrage ans Jobcenter Märkischer Kreis weiterleiteten, bitte ich bei zukünftigen Weiterleitungen einen Hinweis zu geben, an wen die Anfrage seitens der Bundesagentur für Arbeit (BA) weitergeleitet wurde.\r\n\r\nDas Jobcenter Märkischer Kreis teilte mir heute per Mail folgendes mit: \"Ihre Anfrage bezüglich des Aufbaus und der Führung einer Leistungsakte habe ich durch die BA weitergeleitet bekommen.\" Das ergibt sich die Zuständigkeitsfrage für die anderen Aspekte meiner IFG Anfrage. Wer ist also für die Beantwortung zu den zulässigen Inhalten von Leistungsakten sowie den verbindlichen Aufbewahrungs- und Vernichtungsfristen im Rechtskreis SGB II zuständig: Die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter Märkischer Kreis?\r\n\r\nUnabhängig von der Zuständigkeitsfrage beantrage ich bei der BA die elektronische Dokumentenübermittlung der amtlichen Informationen d.h. Schriften, Tabellen, Diagramme, Bilder und/oder Pläne, aus denen die zulässigen Inhalte von Leistungsakten sowie die verbindlichen Aufbewahrungs- und Vernichtungsfristen im Rechtskreis SGB II ersichtlich ist. Zur Sicherstellung einer bundeseinheitlichen Praxis in diesen Punkten gehe ich davon, dass in ihrem Haus entsprechende Aufzeichnungen vorhanden sind. Ich danke Ihnen für ihre Mühen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n"
        ],
        [
            true,
            "Antragsteller/in"
        ],
        [
            false,
            "\n\nAnfragenr: 7637\nAntwort an: "
        ],
        [
            true,
            "<<E-Mail-Adresse>>"
        ],
        [
            false,
            "\n\nPostanschrift\n"
        ],
        [
            true,
            "Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>"
        ],
        [
            false,
            "\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n"
        ]
    ],
    "sender": "<< Anfragesteller:in >>",
    "status_name": null,
    "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
}