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    "subject": "WG: WG: Städtebaulicher Rahmenvertrag „Gleisdreieck“ [#7023]",
    "content": "Sehr geehrter Herr Antragsteller/in,\r\nanbei unsere Antwort auf Ihre letzten Anfrage.\r\n\r\nFrage:\r\nWenn es keine Bodenverunreinigungen und Grundwasserschäden gab (was aus der Antwort der Grün Berlin hervorgeht) und die Summe von 2,7 Mio. € der Grün Berlin zweckgebunden zugewiesen wurde (was aus der Antwort der Senatsverwaltung hervorgeht), ist die Summe noch vorhanden oder wurde sie für andere Zwecke ausgegeben?\r\n\r\nAntwort:\r\nDie der Grün Berlin GmbH zweckgebunden zugewendete Summe wurde bedarfsgerecht bis auf einen sehr geringen Restbetrag verwendet. Die Zuweisung wurde für die Leistungen im Rahmen der Baufeldfreimachung / Flächenvorbereitung verwendet, insbesondere für die Entsorgung von Bauschutt und anderen Abfällen nach KrW-/AbfG. Es handelt sich bei dieser Verwendung nicht um eine Ausgabe \"für andere Zwecke\", wie auch den Abschnitten 9.2 und 9.3 des städtebaulichen Rahmenvertrages zu entnehmen ist.\r\nIn Abschnitt 9.2 heißt es: \"Die Parteien sind sich jedoch darüber einig, dass zur Herstellung einer gemäß dem Vertragszweck als Parkanlage nutzbaren Fläche möglicherweise die Entsorgung von Bauschutt und anderen Abfällen, die im Boden lagern, notwendig wird\".  \r\nIn Abschnitt 9.3 heißt es: \"Vivico zahlt zur Abgeltung von möglicherweise entstehenden Kosten für die Entsorgung nach dem KrW-/AbfG sowie die eventuell notwendige Beseitigung von derzeit unbekannten Bodenverunreinigungen und Grundwasserschäden eine Pauschale in Höhe von 2.700.000€ brutto an Berlin. Durch Zahlung dieser Pauschale werden Vivico und das BEV von jeglicher Haftung nach dem BBodSchG, WHG und KrW-/AbfG frei\".\r\nDie Verwendung erfolgte auf Grundlage der Vorschriften des öffentlichen Bauens in Berlin. \r\n\r\nIm Falle evtl. Rückfragen stehen wir Ihnen zur Verfügung.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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    "sender": "Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen",
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