GET /api/v1/message/21344/?format=api
HTTP 200 OK
Allow: GET, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/21344/?format=api",
    "id": 21344,
    "url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/kreisverwaltung-markischer-kreis-selbsthilfegruppenforderung-im-gesundheitswesen-2010-2014/#nachricht-21344",
    "request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/7749/?format=api",
    "sent": true,
    "is_response": false,
    "is_postal": false,
    "is_draft": false,
    "kind": "email",
    "is_escalation": false,
    "content_hidden": false,
    "sender_public_body": null,
    "recipient_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/5281/?format=api",
    "status": "awaiting_response",
    "timestamp": "2014-10-12T00:11:55.931823+02:00",
    "redacted": false,
    "not_publishable": false,
    "attachments": [],
    "subject": "Kreisverwaltung Märkischer Kreis: Selbsthilfegruppenförderung im Gesundheitswesen (2010-2014) [#7749]",
    "content": "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren vom Fachbereich,\r\n\r\nlaut der Richtlinie für die Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitswesen (vgl. http http://www.maerkischer-kreis.de/buergerinfo/broschueren/fb1/Kreisrecht_Teil_5_14_02-07.pdf) des Märkischen Kreises begrüßt dieser die Gründung und die Aktivitäten von Selbsthilfegruppen im \r\nGesundheitswesen auf örtlicher Ebene. Zudem ist der Märkische Kreis bereit, das ehrenamtliche Engagement durch freiwillige Zuschüsse zu fördern. Diese Zuschüsse werden auf Antrag im Rahmen der Haushaltsmittel gewährt, wobei die Anträge jeweils bis zum 31. März eines jeden Jahres zu stellen sind. Vor dem Hintergrund beantrage ich elektronische Auskunft per E-Mail d.h. die Beantwortung der folgenden Fragen im Kontext der Selbsthilfegruppenförderung im Gesundheitswesen für die Jahre von 2010 bis 2014:\r\n\r\n1.) Wie viele Selbsthilfegruppen im Gesundheitswesen sind auf dem Gebiet des Märkischen Kreises dem Märkischen Kreis per Oktober 2014 bekannt?\r\n2.) Wie viele Anträge für die Gründung und die Aktivitäten von Selbsthilfegruppen im Gesundheitswesen auf örtlicher Ebene des Märkischen Kreises wurde in den Jahren 2010 bis 2014 gestellt? Bitte einzeln nach den Jahren 2010-2014 differenzieren und die Gesamtsumme für den genannten Zeitraum ausweisen. \r\n3.) Wie viele Anträge für die Gründung und die Aktivitäten von Selbsthilfegruppen im Gesundheitswesen auf örtlicher Ebene des Märkischen Kreises wurde in den Jahren 2010 bis 2014 bewilligt? Bitte einzeln nach den Jahren 2010-2014 differenzieren und die Gesamtsumme für den genannten Zeitraum ausweisen. \r\n4.) Wie hoch war die Gesamtsumme der bewilligten Zuschüsse in Euro? Bitte einzeln nach den Jahren 2010-2014 differenzieren und die Gesamtsumme für den genannten Zeitraum ausweisen. \r\n5.) Wie hoch war die Durchschnittssumme der bewilligten Zuschüsse in Euro? Bitte einzeln nach den Jahren 2010-2014 differenzieren und die Gesamtsumme für den genannten Zeitraum ausweisen. \r\n \r\nBitte beachten Sie folgendes:\r\n\r\nSobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft.\r\n\r\nGemäß § 5 Abs. 1 S. 5 IFG NRW möchte ich, dass der Informationszugang ausdrücklich nur auf elektronischen Weg per E-Mail stattfindet. Eine Abweichung von diesem Rechtsanspruch auf Informationszugang darf nur erfolgen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt (vgl. § 5 Abs. 1 S. 5 IFG NRW). Sollten Sie daher von meinem Rechtsanspruch auf elektronischen Informationszugang abweichen, bitte ich daher um Mittelung und Begründung dieses wichtigen Grundes.\r\n\r\nAllgemeines:\r\n\r\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nNach § 5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
    "redacted_subject": [
        [
            false,
            "Kreisverwaltung Märkischer Kreis: Selbsthilfegruppenförderung im Gesundheitswesen (2010-2014) [#7749]"
        ]
    ],
    "redacted_content": [
        [
            false,
            "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren vom Fachbereich,\r\n\r\nlaut der Richtlinie für die Förderung von Selbsthilfegruppen im Gesundheitswesen (vgl. http http://www.maerkischer-kreis.de/buergerinfo/broschueren/fb1/Kreisrecht_Teil_5_14_02-07.pdf) des Märkischen Kreises begrüßt dieser die Gründung und die Aktivitäten von Selbsthilfegruppen im \r\nGesundheitswesen auf örtlicher Ebene. Zudem ist der Märkische Kreis bereit, das ehrenamtliche Engagement durch freiwillige Zuschüsse zu fördern. Diese Zuschüsse werden auf Antrag im Rahmen der Haushaltsmittel gewährt, wobei die Anträge jeweils bis zum 31. März eines jeden Jahres zu stellen sind. Vor dem Hintergrund beantrage ich elektronische Auskunft per E-Mail d.h. die Beantwortung der folgenden Fragen im Kontext der Selbsthilfegruppenförderung im Gesundheitswesen für die Jahre von 2010 bis 2014:\r\n\r\n1.) Wie viele Selbsthilfegruppen im Gesundheitswesen sind auf dem Gebiet des Märkischen Kreises dem Märkischen Kreis per Oktober 2014 bekannt?\r\n2.) Wie viele Anträge für die Gründung und die Aktivitäten von Selbsthilfegruppen im Gesundheitswesen auf örtlicher Ebene des Märkischen Kreises wurde in den Jahren 2010 bis 2014 gestellt? Bitte einzeln nach den Jahren 2010-2014 differenzieren und die Gesamtsumme für den genannten Zeitraum ausweisen. \r\n3.) Wie viele Anträge für die Gründung und die Aktivitäten von Selbsthilfegruppen im Gesundheitswesen auf örtlicher Ebene des Märkischen Kreises wurde in den Jahren 2010 bis 2014 bewilligt? Bitte einzeln nach den Jahren 2010-2014 differenzieren und die Gesamtsumme für den genannten Zeitraum ausweisen. \r\n4.) Wie hoch war die Gesamtsumme der bewilligten Zuschüsse in Euro? Bitte einzeln nach den Jahren 2010-2014 differenzieren und die Gesamtsumme für den genannten Zeitraum ausweisen. \r\n5.) Wie hoch war die Durchschnittssumme der bewilligten Zuschüsse in Euro? Bitte einzeln nach den Jahren 2010-2014 differenzieren und die Gesamtsumme für den genannten Zeitraum ausweisen. \r\n \r\nBitte beachten Sie folgendes:\r\n\r\nSobald Sie entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang meinem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, möchte ich Sie bitten 1.) zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren und Auslagen entstehen könnten sowie 2.) die Höhe dieser Kosten soweit wie möglich zu beziffern und mir mitzuteilen. Unabhängig davon bitte ich um die Beantwortung bzw. Erledigung derjenigen Teile meines Antrags, für die das nicht zutrifft.\r\n\r\nGemäß § 5 Abs. 1 S. 5 IFG NRW möchte ich, dass der Informationszugang ausdrücklich nur auf elektronischen Weg per E-Mail stattfindet. Eine Abweichung von diesem Rechtsanspruch auf Informationszugang darf nur erfolgen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt (vgl. § 5 Abs. 1 S. 5 IFG NRW). Sollten Sie daher von meinem Rechtsanspruch auf elektronischen Informationszugang abweichen, bitte ich daher um Mittelung und Begründung dieses wichtigen Grundes.\r\n\r\nAllgemeines:\r\n\r\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nNach § 5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n"
        ],
        [
            true,
            "Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>"
        ],
        [
            false,
            "\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n"
        ]
    ],
    "sender": "<< Anfragesteller:in >>",
    "status_name": "Warte auf Antwort",
    "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
}