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"subject": "Gutachten zum Einsatz gemeinfreier Software [#7545]",
"content": "Sehr geehrter Herr Antragsteller/in,\r\n\r\ndie von Ihnen gewünschte Liste der Gutachten zum Einsatz gemeinfreier Software existiert bei der Stadtverwaltung Trier nicht. Deshalb hätte Ihr Antrag nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Landesgesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen (Landesinformationsfreiheitsgesetz - LIFG) abgelehnt werden müssen. Der Zugang nach § 5 Abs. 1 Satz 1 LIFG ist nur zu den bei den Behörden vorhandenen amtlichen Informationen auf Antrag zu gewähren.\r\n\r\nDennoch sind wir gerne bereit, die gewünschten umfangreichen Informationen in Listenform zusammenzustellen und Ihnen zu übermitteln. Für die Erstellung dieser Liste haben wir mit ca. 5 Stunden gemäß der lfd. Nr. 1 der Anlage zur Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art (Allgemeines Gebührenverzeichnis) kalkuliert, sodass sich eine voraussichtliche Verwaltungsgebühr von 250,-- EUR ergibt.\r\n\r\nIch bitte Sie, mir bis zum 24.10.2014 mitzuteilen, ob Sie die Erstellung dieser gebührenpflichtigen Liste wünschen. In diesem Fall teilen Sie mir bitte auch Ihre zustellungsfähige Anschrift mit.\r\n\r\nFür weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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