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    "subject": "Liste mit allen Aktennummern und -zeichen zum Thema TTIP / CETA [#7054]",
    "content": "Sehr geehrter Herr Kratz,\r\n\r\nunter Bezug auf Ihren Antrag vom 12. September 2014 übersende ich Ihnen in der Anlage eine Übersicht über die Dokumente in dem hier geführten Vorgang \"EU-Gremien-Freihandelsabkommen Nr. 39 8-0005/2010-003\".\r\n\r\nBitte beachten Sie in diesem Zusammenhang § 9 Abs. 1 Nr. 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG). Danach ist der Antrag auf Informationszugang abzulehnen, soweit und solange das Bekanntwerden der amtlichen Information nachteilige Auswirkungen auf die inter- und supranationalen Beziehungen, die Beziehungen zum Bund oder zu einem Land, die Landesverteidigung oder die innere Sicherheit haben kann. Weiterhin verweise ich auf § 10 LIFG. Danach soll der Antrag auf Informationszugang abgelehnt werden für Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung, soweit und solange durch die vorzeitige Bekanntgabe der amtlichen Information der Erfolg der Entscheidung oder bevorstehender behördlicher Maßnahmen vereitelt würde. Vor diesem Hintergrund enthält die anliegende Liste teilweise Schwärzungen. Dies betrifft etwa Dokumente, die von der Europäischen Union als vertraulich eingestuft werden (EU restricted).\r\n\r\nVorsorglich weise ich auf § 7 Abs. 2 Satz 3 LIFG hin. Danach besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit anzurufen, sofern ein Antrag nach dem LIFG ganz oder teilweise abgelehnt wurde.\r\n\r\nRechtsbehelfsbelehrung:\r\n\r\nGegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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            "Liste mit allen Aktennummern und -zeichen zum Thema TTIP / CETA [#7054]"
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