HTTP 200 OK
Allow: GET, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/21619/?format=api",
"id": 21619,
"url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/verbalnoten-zur-tatigkeit-auslandischer-privatunternehmen-im-bereich-analytische-dienstleistungen-zur-auswertung-von-deutschen-kommunikationsdaten-fur-die-us-armee/#nachricht-21619",
"request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/7821/?format=api",
"sent": true,
"is_response": false,
"is_postal": false,
"is_draft": false,
"kind": "email",
"is_escalation": false,
"content_hidden": false,
"sender_public_body": null,
"recipient_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/43/?format=api",
"status": "awaiting_response",
"timestamp": "2014-10-21T20:43:37.713229+02:00",
"redacted": false,
"not_publishable": false,
"attachments": [],
"subject": "Verbalnoten zur Tätigkeit ausländischer Privatunternehmen im Bereich „analytische Dienstleistungen“ zur Auswertung von deutschen Kommunikationsdaten für die US-Armee [#7821]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nNach Recherchen der Redaktion Frontal21 des ZDF, die am 21.10.2014 veröffentlicht wurden, stellte das Auswärtige Amt in den Jahren 2011 und 2012 über 110 US-Firmen in sogenannten Verbalnoten rechtlich mit den US-Streitkräften gleich und gestattete ihnen, für die US-Armee im Bereich „analytische Dienstleistungen“ tätig zu werden. Dahinter verberge sich die nachrichtendienstliche Auswertung von Datennetzen. Unter den Firmen sei auch Booz Allen Hamilton, der frühere Arbeitgeber des Whistleblowers Edward Snowden. Aktuell sollen in Deutschland 44 Verträge mit Geheimdienstfirmen bestehen.\r\nQuelle: http://www.zdf.de/frontal-21/auf-horchposten-in-deutschland-bundesregierung-duldet-us-spione-35515148.html\r\n\r\nBitte teilen Sie mir folgendes mit:\r\n1. Hat das Auswärtiges Amt US-Firmen in Verbalnoten rechtlich mit den US-Streitkräften gleichgestellt und ihnen gestattet, für die US-Armee in Deutschland im Bereich „analytische Dienstleistungen“ tätig zu werden?\r\n2. Sind diese Firmen mit der nachrichtendienstlichen Auswertung von Datennetzen beschäftigt?\r\n3. Um welche Firmen handelt es sich?\r\n4. Ist darunter die Firma Booz Allen Hamilton?\r\n5. Ist darunter die Firma Leonie Industries LLC?\r\n6. Arbeitet Leonie Industries LLC für das Afrika-Kommando der US-Streitkräfte in Stuttgart?\r\n7. Nutzt Leonie Industries LLC das Massenüberwachungsprogramm „Prism“?\r\n8. Erstellt Leonie Industries LLC Präsentationen, mit denen neue Personen für Ziel-Listen des US-Militärs benannt werden?\r\n9. Wurden oder werden die so in Stuttgart gewonnenen Daten für gezielte Tötungen durch das US-Militär genützt?\r\n10. Hat die Rechtsabteilung des Auswärtigen Amtes eine völkerrechtliche und eine strafrechtliche Prüfung dieser Vorgänge vorgenommen?\r\n11. Was ist das Ergebnis dieser Prüfung?\r\n12. Welcher leitende Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes ist für die Erteilung der Genehmigungen verantwortlich?\r\n\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen m.E. nicht vor.\n\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\nChristoph Marloh\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nChristoph Marloh\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
"redacted_subject": [
[
false,
"Verbalnoten zur Tätigkeit ausländischer Privatunternehmen im Bereich „analytische Dienstleistungen“ zur Auswertung von deutschen Kommunikationsdaten für die US-Armee [#7821]"
]
],
"redacted_content": [
[
false,
"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nNach Recherchen der Redaktion Frontal21 des ZDF, die am 21.10.2014 veröffentlicht wurden, stellte das Auswärtige Amt in den Jahren 2011 und 2012 über 110 US-Firmen in sogenannten Verbalnoten rechtlich mit den US-Streitkräften gleich und gestattete ihnen, für die US-Armee im Bereich „analytische Dienstleistungen“ tätig zu werden. Dahinter verberge sich die nachrichtendienstliche Auswertung von Datennetzen. Unter den Firmen sei auch Booz Allen Hamilton, der frühere Arbeitgeber des Whistleblowers Edward Snowden. Aktuell sollen in Deutschland 44 Verträge mit Geheimdienstfirmen bestehen.\r\nQuelle: http://www.zdf.de/frontal-21/auf-horchposten-in-deutschland-bundesregierung-duldet-us-spione-35515148.html\r\n\r\nBitte teilen Sie mir folgendes mit:\r\n1. Hat das Auswärtiges Amt US-Firmen in Verbalnoten rechtlich mit den US-Streitkräften gleichgestellt und ihnen gestattet, für die US-Armee in Deutschland im Bereich „analytische Dienstleistungen“ tätig zu werden?\r\n2. Sind diese Firmen mit der nachrichtendienstlichen Auswertung von Datennetzen beschäftigt?\r\n3. Um welche Firmen handelt es sich?\r\n4. Ist darunter die Firma Booz Allen Hamilton?\r\n5. Ist darunter die Firma Leonie Industries LLC?\r\n6. Arbeitet Leonie Industries LLC für das Afrika-Kommando der US-Streitkräfte in Stuttgart?\r\n7. Nutzt Leonie Industries LLC das Massenüberwachungsprogramm „Prism“?\r\n8. Erstellt Leonie Industries LLC Präsentationen, mit denen neue Personen für Ziel-Listen des US-Militärs benannt werden?\r\n9. Wurden oder werden die so in Stuttgart gewonnenen Daten für gezielte Tötungen durch das US-Militär genützt?\r\n10. Hat die Rechtsabteilung des Auswärtigen Amtes eine völkerrechtliche und eine strafrechtliche Prüfung dieser Vorgänge vorgenommen?\r\n11. Was ist das Ergebnis dieser Prüfung?\r\n12. Welcher leitende Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes ist für die Erteilung der Genehmigungen verantwortlich?\r\n\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen m.E. nicht vor.\n\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\nChristoph Marloh\n"
],
[
true,
"<<E-Mail-Adresse>>"
],
[
false,
"\n\nPostanschrift\nChristoph Marloh\n"
],
[
true,
"<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>"
],
[
false,
"\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n"
]
],
"sender": "Christoph Marloh",
"status_name": "Warte auf Antwort",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
}