GET /api/v1/message/21636/?format=api
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Content-Type: application/json
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    "subject": "IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20141021405643] ; Verbalnoten zur Tätigkeitausländischer Privatunternehmen im Bereich „analytischeDienstleistungen�?==?UTF-8?Q?� zur Auswertung von deutschen Kommunikationsdaten für die US-Armee",
    "content": "Sehr geehrter Herr Marloh,\n\nvielen Dank für Ihre Anfrage auf Informationszugang nach dem\nInformationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen.\n\nDas Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten.\nIn der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb\neines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger\ndauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft\nwerden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche\nDaten in den Akten befinden). \n\nSollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in\nAnspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren.\n\nBitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise:\n\n- Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre\nin der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an.\n- Behalten Sie bei E-Mails bitte die Betreffzeile bei, damit Ihre E-Mail im\nelektronischen Bearbeitungsprogramm korrekt zugeordnet wird.\n\n- Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren und Auslagen nach der\nInformationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter\nhttp://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar).\n\nEinfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde\nin Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren\nBearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR\n15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. \n\nDie Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Daher werden die\nGebühren nach der IFGGebV auf der Basis der in der Begründung zur IFGGebV\nenthaltenen pauschalen Personalkostensätze ermittelt. Diese\nPersonalkostensätze stellen sich wie folgt dar:\nEUR 60,00 pro Stunde für Mitarbeiter des höheren Dienstes\nEUR 45,00 für Mitarbeiter des gehobenen Dienstes\nEUR 30,00 für Mitarbeiter des mittleren Dienstes\n\nDamit trägt das Auswärtige Amt sowohl der Gewährleistung einer einheitlichen\nAußenwirkung der Bundesregierung als auch der Rechtsprechung Rechnung.\n\nEine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die\nendgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird.\nInformieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z.\nB. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation,\nRecherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von\nSozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft\nwerden kann. \n\nWenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren\nan.\n\nFür Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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