GET /api/v1/message/21658/?format=api
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    "subject": "IFG Antrag: Akten des Bundesnachrichtendienstes [#7842]",
    "content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\n\r\n- eine Liste aller amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen des Bundesnachrichtendienstes, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, auf die ganz oder in Teilen der Anspruch auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetzes besteht.\r\n\r\nZusätzlich bitte ich um eine Angabe, in welchen allgemein zugänglichen Verzeichnissen nach § 11 IFG sich die vorhandenen Informationssammlungen und -zwecke der Aufzeichnungen ihrer Behörde erkennen lassen.\r\n\r\nSollte diese Auskunft nicht im Rahmen einer einfachen\r\nAuskunft möglich sein, bitte ich vorab um Auskunft über den Umfang des\r\nMaterials und eine möglichst genaue Abschätzung der möglicherweise\r\nanfallenden Gebühren. Dabei sollte eine Ermäßigung oder Befreiung von\r\nGebühren aufgrund des öffentlichen Interesses geprüft werden ( vgl § 2\r\nIFGGebV ).\r\n\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG  betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen m.E. nicht vor.\n\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\n<< Adresse entfernt >>\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\n<< Adresse entfernt >>\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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    "sender": "Markus Drenger",
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