GET /api/v1/message/21675/?format=api
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    "subject": "WG: Ihre Anfrage: Fluss von Finanzmitteln an Studierendenwerke [#7527]",
    "content": "Sehr geehrter Herr Kleebach,\r\n\r\n \r\n\r\nvorab bitte ich um Ihr Verständnis, dass eine Beantwortung Ihrer (einen sehr weitgehenden Zeitraum - seit 1995- betreffenden) Anfrage wegen vorrangig zu erledigender Aufgaben mit hoher Finanzrelevanz für das Land Rheinland-Pfalz nicht innerhalb der nach § 5 Abs. 4 Landesinformationsfreiheitsgesetz - LIFG grundsätzlich vorgesehenen Frist möglich ist.\r\n\r\n \r\n\r\nIn Rheinland-Pfalz bestehen fünf Studierendenwerke. Sie werden als rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts geführt und unterstehen der Rechtsaufsicht –in Teilbereichen auch der Fachaufsicht- des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur. \r\n\r\n \r\n\r\nIch möchte bereits jetzt darauf hinweisen, dass unter Bezug auf § 4 Abs. 1 Satz 1 LIFG im Rahmen der im Ministerium der Finanzen vorliegenden Informationen eine vollumfängliche Beantwortung Ihrer Fragen nicht möglich ist.  Sie werden nun zeitnah eine schriftliche Teil-Antwort auf dem Postwege erhalten (§ 7 Abs. 1 LIFG). Hierzu bitte ich um Mitteilung Ihrer Postanschrift.\r\n\r\n \r\n\r\nWeitergehende Informationen können beim fachlich zuständigen Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung & Kultur bzw. bei den Studierendenwerken selbst eingeholt werden.\r\n\r\n \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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