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"subject": "Schulwettbewerbe/Quiz in Rheinland.-Pfalz – Datenerhebung – Datenschutz [#7655]; Ihre E-Mail vom 01.10.2014, 09:58",
"content": "Sehr geehrter „Antragsteller/in“,\r\n\r\nzu Ihrer zu Ihrer o. g. E-Mail nehmen wir wie folgt Stellung:\r\n\r\nzu 1)\r\nEine Rechtsvorschrift für die Zulassung von Schülerwettbewerben gibt es nicht. Das bedeutet zunächst einmal, dass der Initiator oder Organisator eines Schülerwettbewerbs keinen Rechtsanspruch auf Ausschreibung oder anderweitige Unterstützung durch die Schulbehörde hat.\r\n\r\nSoweit Wettbewerbskonzepte dem Bildungsministerium vorgelegt werden – in der Regel mit der Bitte um Bekanntmachung –, ist Voraussetzung für eine Unterstützung,\r\n\r\n• dass ein Bedarf für den Wettbewerb, auch mit Blick auf bereits bestehende Angebote, gesehen wird\r\n\r\n• dass die Struktur des Wettbewerbs (z.B. erwartete Leistungen, Bearbeitungszeiträume und Abgabefristen; Preisniveau) umsetzbar und schülergerecht ist\r\n\r\n• dass das Anliegen des Wettbewerbs gebilligt wird und er primär pädagogische und unterrichtliche Ziele, nicht kommerzielle Interessen, verfolgt.\r\n\r\nSofern Wettbewerbsunterlagen ohne Unterstützung des Bildungsministeriums oder der Schulaufsicht den Schulen zugeleitet werden, entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter über deren Verbreitung an der Schule. Dabei ist § 103 ÜSchO über den Umgang mit Werbung und Verteilung von Werbematerial auf dem Schulgelände zu berücksichtigen.\r\n\r\nzu 2):\r\nNachdem das Bildungsministerium oder die Schulbehörde oder die Schulleitung der Bekanntmachung des Wettbewerbs zugestimmt hat, ist der Versand von Wettbewerbsunterlagen an die Schulen in der Regel vom Veranstalter zu leisten; in Ausnahmefällen kann die Schulbehörde behilflich sein.\r\n\r\nzu 3)\r\nEine direkte Kontaktierung der Schulen ist möglich: siehe oben Antwort zu Nr. 1, letzter Absatz.\r\n\r\nzu 4):\r\nEs werden lediglich folgende Daten mit Einwilligung der Betroffenen zur Teilnahme erhoben: Namen und Adresse der Schule, Name des Projektleiters, Klasse und Namen der Schülerinnen und Schüler. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich per E-Mail an das Haus Burgund <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>). Diese Daten werden nur zum Zwecke der Auswertung erhoben und außer zur Erstellung einer Urkunde durch das Haus Burgund an die Schülerinnen und Schüler der Siegerklasse nicht weiter verarbeitet, genutzt oder weitergegeben. Lediglich die Daten der Siegerklasse (ohne Schülerdaten) werden zur Erstellung der Urkunde an das MBWWK weitergeleitet.\r\n\r\nzu 5):\r\n\r\n- Schulgesetz (SchulG) vom 30. März 2004,\r\n\r\n- Schulordnung für die öffentlichen Realschulen plus, Integrierten Gesamtschulen, Gymnasien, Kollegs und Abendgymnasien (Übergreifende Schulordnung) vom 12. Juni 2009,\r\n\r\n- Landesdatenschutzgesetz (LDSG) vom 5. Juli 1994\r\nin der jeweils gültigen Fassung\r\n\r\nzu 6):\r\nDas Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur, Mittlere Bleiche 61, 55116 Mainz und\r\nConseil régional de Bourgogne, Haus Burgund Mainz, Flachsmarktstraße 36, 55116 Mainz.\r\n\r\nzu 7):\r\nSoweit in den vorgelegten Unterlagen Informationen enthalten sind, die die Datenschutzbestimmungen berühren, wird deren Gewähr in die Prüfung einbezogen; im Übrigen ist der Veranstalter selbst für die Wahrung des Datenschutzes verantwortlich.\r\n\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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