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    "subject": "Zugang zu amtlichen Informationen: Ihre E-Mail vom 27. September 2014",
    "content": "Sehr […],\n\nüber Ihren mit E-Mail vom 27. September 2014 gestellten Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ergeht der folgende\n\nBescheid:\n\n1. Der Antrag wird abgelehnt.\n2. Gebühren und Auslagen werden nicht erhoben.\n\nBegründung:\n\nI.\n\nMit ihrer E-Mail vom 27. September 2014 bitten Sie um Übersendung der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der Grünen in elektronischer Form. Sie nehmen auf den am 26. September 2014 in der Süddeutschen Zeitung veröffentlichten Artikel „Steigende Verwaltungskosten: Jobcenter fehlt das Geld“ Bezug.\n\nSie stützen Ihren Antrag auf § 1 Absatz 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz – IFG).\n\nII.\n\nIhrem Auskunftsersuchen kann nicht entsprochen werden. Ihr Antrag ist zulässig, aber unbegründet.\n\nNach § 7 Absatz 1 IFG bin ich für die Entscheidung über den Antrag zuständig. Dieser betrifft amtliche Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, zu deren Verfügung ich berechtigt bin.\n\nBei dem von Ihnen genannten Vorgang handelt es sich um die Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage der Abgeordneten Brigitte Pothmer im September 2014 (Arbeitsnummer 89).\n\nGemäß § 9 Absatz 3 IFG kann der Antrag abgelehnt werden, wenn der Antragssteller sich die begehrten Informationen in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann.\n\nDie Antwort der Bundesregierung ist als Bundestagsdrucksache 18/2568 (siehe schriftliche Frage 30, S. 22) veröffentlicht worden. Die Bundestagsdrucksachen sind allgemein zugänglich und können im Internet-Angebot des Deutschen Bundestages unter Dokument > Drucksachen > Aktuelle Drucksachen abgerufen werden.\n\nIII.\n\nDie Kostenentscheidung beruht auf § 10 IFG.\n\nRechtsbehelfsbelehrung: \n\nGegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Wilhelmstraße 49, 10117 Berlin, einzulegen.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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