HTTP 200 OK
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"subject": "AW: Grund der Erhebung von personenbezogene Daten durch den Einsatz technischer Mittel zur Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation 2013 in Mecklenburg-Vorpommern [#7836]",
"content": "Sehr geehrter Herr Antragsteller/in,\r\n\r\nich komme zurück auf Ihren unten stehenden Antrag. Da Sie sich in Ihrer E-Mail u.a. auf das Informationsfreiheitsgesetz ( IFG M-V) beziehen (die übrigen von Ihnen in Bezug genommenen Gesetze sind ersichtlich nicht anwendbar), erlauben Sie mir folgenden Hinweis:\r\n\r\nGemäß § 10 Abs. 1 IFG M-V wird der Zugang zu Informationen nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist schriftlich oder zur Niederschrift an die Behörde zu richten. Eine Antragstellung per E-Mail genügt nur dann der Schriftform, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist und die Behörde einen entsprechenden Zugang eröffnet hat. Beides ist gegenwärtig noch nicht der Fall, so dass Ihre E-Mail aus rechtlichen Gründen nicht als wirksamer Antrag ausgelegt werden kann.\r\n\r\nIch muss Sie daher bitten, Ihren Antrag noch einmal in schriftlicher Form (versehen mit einer Unterschrift) zu stellen. Des Weiteren ist es erforderlich, dass Sie eine zustellungsfähige Anschrift angeben, damit der nach dem IFG M-V erforderlich Bescheid verwaltungsverfahrensrechtlich zugestellt werden kann.\r\n\r\nOb für einen Antrag für den Antragsteller Kosten entstehen werden, kann erst nach einer Aufwandschätzung und dem Vorliegen eines wirksamen Antrags eingeschätzt werden. Ich werde Sie in dem Falle jedenfalls zuvor informieren.\r\n\r\nAbschließend bitte ich für den Fall einer Veröffentlichung dieser Antwort zu gewährleisten, dass als Absender nur das Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern ohne Namenszusatz benannt wird.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"AW: Grund der Erhebung von personenbezogene Daten durch den Einsatz technischer Mittel zur Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation 2013 in Mecklenburg-Vorpommern [#7836]"
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"Sehr geehrter Herr "
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"Antragsteller/in"
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",\r\n\r\nich komme zurück auf Ihren unten stehenden Antrag. Da Sie sich in Ihrer E-Mail u.a. auf das Informationsfreiheitsgesetz ( IFG M-V) beziehen (die übrigen von Ihnen in Bezug genommenen Gesetze sind ersichtlich nicht anwendbar), erlauben Sie mir folgenden Hinweis:\r\n\r\nGemäß § 10 Abs. 1 IFG M-V wird der Zugang zu Informationen nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist schriftlich oder zur Niederschrift an die Behörde zu richten. Eine Antragstellung per E-Mail genügt nur dann der Schriftform, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist und die Behörde einen entsprechenden Zugang eröffnet hat. Beides ist gegenwärtig noch nicht der Fall, so dass Ihre E-Mail aus rechtlichen Gründen nicht als wirksamer Antrag ausgelegt werden kann.\r\n\r\nIch muss Sie daher bitten, Ihren Antrag noch einmal in schriftlicher Form (versehen mit einer Unterschrift) zu stellen. Des Weiteren ist es erforderlich, dass Sie eine zustellungsfähige Anschrift angeben, damit der nach dem IFG M-V erforderlich Bescheid verwaltungsverfahrensrechtlich zugestellt werden kann.\r\n\r\nOb für einen Antrag für den Antragsteller Kosten entstehen werden, kann erst nach einer Aufwandschätzung und dem Vorliegen eines wirksamen Antrags eingeschätzt werden. Ich werde Sie in dem Falle jedenfalls zuvor informieren.\r\n\r\nAbschließend bitte ich für den Fall einer Veröffentlichung dieser Antwort zu gewährleisten, dass als Absender nur das Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern ohne Namenszusatz benannt wird.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern",
"status_name": "Warte auf Antwort",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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