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    "subject": "AW: AW: Übersicht über alle derzeit gültigen internen Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen in elektronischer Form [#7592]",
    "content": "Sehr geehrter Herr Kratz,\r\n\r\nfolgender Bescheid wird Ihnen wortgleich auf dem postalischen Wege zugestellt.\r\n\r\nAuf Ihre Anfrage vom 25.09.2014 hinsichtlich einer Übersicht/Aufstellung der/aller derzeit gültigen internen Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen, Leitfäden der Justizvollzugsanstalt (JVA) Trier bescheide ich Sie wie folgt:\r\n\r\nIn der Anlage übersende ich eine Übersicht derzeit gültiger interner Geschäftsanweisungen, Dienstanweisungen, Arbeitshilfen, Leitfäden der JVA Trier.\r\n\r\nWeitere Vorgaben der JVA Trier, insbesondere interne Dienstanweisungen, befassen sich mit Abläufen innerhalb der Justizvollzugsanstalt, mit Sicherheitseinrichtungen und mit Handlungsanweisungen für Bedienstete.\r\nAll dies ist sicherheitsrelevant und würde bei Bekanntwerden den ordnungsgemäßen Vollzug gefährden, gegebenenfalls sogar die körperliche Unversehrtheit und das Leben von Bediensteten, Inhaftierten oder Dritten.\r\nDamit würde eine Auskunftserteilung die Tätigkeit der Strafvollzugsbehörde und die öffentliche Sicherheit gem. § 9 Abs. 1 Nr. 3 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG)  beeinträchtigen, so dass dieser Ausschlussgrund des LIFG gegeben ist.\r\n\r\nGem. § 12 a Abs. 1 LIFG haben Sie die Möglichkeit, den Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit anzurufen, wenn Sie Ihr Recht auf Informationszugang nach dem LIFG als verletzt ansehen.\r\n\r\n\r\nDarüber hinaus verfügt die JVA Trier nicht über Umweltinformationen gem. § 2 Abs. 4 Landesumweltinformationsgesetz (LUIG).\r\n\r\nAuch das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) ist nicht einschlägig, da eine Justizvollzugsbehörde keine zuständige Stelle gem. § 2 Abs. 3 VIG ist.\r\n\r\n\r\nRechtsbehelfsbelehrung:\r\nGegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Leiterin der Justizvollzugsanstalt Trier, Gottbillstr. 14, 54294 Trier, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.\r\n \r\n\r\n\r\n \r\nMit freundlichen Grüßen",
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