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    "subject": "Finanzmittel zum Ankauf und Abriss der Immobilie „Hotel Matheis“ (#7506)",
    "content": "\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nhiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail vom 18.10.2014.\r\n\r\nDa wir den Eingang Ihrer ursprünglichen Anfrage vom 16.09.2014 nicht nachvollziehen können, bitten wir zur Aufklärung vorab um Mitteilung, an\r\n\r\n\r\n·         welche Empfängeradresse,\r\n\r\n·         mit welcher Absenderadresse\r\nund\r\n\r\n·         welchen Angaben im Betreff\r\n\r\ndiese gesendet wurde.\r\n\r\nZu Ihren Fragen im Einzelnen:\r\n\r\n\r\n1.     Die Rheinberger-Stiftung stellt Mittel zur Verfügung.\r\n\r\n\r\n2.     Zu dieser Frage können wir uns derzeit noch nicht äußern, da nach § 6 Abs. 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) Dritten, deren Belange durch einen Antrag auf Informationszugang berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats zu geben ist, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie ein schutzwürdiges Interesse am Abschluss des Informationszugangs haben können. Da im vorliegenden Fall nicht auszuschließen ist, dass durch die Beantwortung der Anfrage schutzwürdige Interessen Dritter tangiert werden, haben wir ein Drittbeteiligungsverfahren nach § 6 LIFG eingeleitet. Nach Abschluss des Verfahrens werden wir uns zu dieser Frage entsprechend äußern.\r\n\r\n\r\n3.     Die Entscheidung zum Abbruch des Gebäudes wurde durch einen Beschluss des Stadtrates getroffen.\r\n\r\n\r\n4.     Die Kosten zur anschließenden Bebauung des Geländes werden ebenfalls durch die Spende der Rheinberger-Stiftung finanziert.\r\n\r\n\r\n5.     Die Rückbauarbeiten wurden ausgeschrieben. Der Submissionstermin fand am 20.03.2014 statt. Für die Gestaltung des Stadtplatzes Alte Post wurde unter Beteiligung der Architektenkammer Rheinland-Pfalz ein Planungswettbewerb ausgelobt. Die Auslobung wurde am 13.04.2013 veröffentlicht.\r\n\r\nAbschließend möchten wir darauf hinweisen, dass nach § 12 a Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) jede Person den Landesbeauftragten für Informationsfreiheit anrufen kann, wenn sie ihr Recht auf Informationszugang nach diesem Gesetz als verletzt ansieht.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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