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    "content": " \r\n\r\nSehr geehrter Herr Kleebach,\r\n\r\n \r\n\r\nIhre Anfrage per Mail vom 17.09.2014 i.S. Studierendenwerke Rheinland-Pfalz beantworte ich wie folgt:\r\n\r\n \r\n\r\nIn Rheinland-Pfalz bestehen fünf Studierendenwerke. Sie werden als rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts geführt und unterstehen der Rechtsaufsicht -in Teilbereichen auch der Fachaufsicht- des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur. Auf der Grundlage einer jeweiligen Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers leistete das Land Rheinland-Pfalz im angefragten Zeitraum Zahlungen an die Studierendenwerke in Form von Zuschüssen zwischen 7,8 Mio. € (1995, bereits in € umgerechneter Betrag) und rd.6 Mio. € (Zahlung des Landes in 2013 i.H.v. 5,9 Mio. €) jährlich. Entsprechend den Erläuterungen in den Haushaltsplänen werden die Mittel insbesondere zur Verbilligung der Studierendenessen zugewiesen. Hinsichtlich des konkreten Mittelverteilungsmodells an die einzelnen Studierendenwerke möchte ich auf den  Jahresbericht des Landesrechnungshofs 2014 verweisen (Textziffer 22, veröffentlicht auf den Internetseiten des Landesrechnungshofes RLP:   \r\n\r\nhttp://www.rechnungshof-rlp.de/Jahresberichte/).\r\n\r\n \r\n\r\nZudem wurden Zuschüsse zur Förderung von Kinderbetreuungskosten, insbesondere der Studierendenwerke sowie von anderen Trägern an Standorten von Hochschulen zwischen rd. 142 T€ (1995) und rd. 185 T€ (2013) jährlich gezahlt. \r\n\r\nIn den Jahren 1995 bis 2006 wurden außerdem Investitionszuschüsse an die Studierendenwerke i.H.v. bis zu 333 T€ jährlich gezahlt.\r\n\r\n \r\n\r\nHinsichtlich der konkreten Jahreszahlen 1994-2014 verweise ich auf die angehängte Excel-Tabelle.\r\n\r\nAls weitere Hintergrundinformation kann der aktuelle Haushaltsplan 2014/2015 für das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (Einzelplan 09), in dem die aktuellen Haushaltsansätze (Haushaltsstellen vgl. die angehängte Excel-Tabelle) ersichtlich sind, auf den Internetseiten des Ministerums der Finanzen abgerufen werden:\r\n\r\n \r\n\r\nhttp://fm.rlp.de/finanzen/landeshaushalt/haushalt-20142015/\r\n\r\n \r\n\r\nDarüber hinaus wurden Baukostenzuschüsse aus einer Hausshaltsstelle zur Förderung des Studentenwohnraumbaus gewährt, die vom fachlich zuständigen Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur bewirtschaftet wird. Die konkreten Zahlungen an Studierendenwerke hieraus liegen im Ministerium der Finanzen nicht vor. \r\n\r\n \r\n\r\nHierbei handelt es sich um die im Ministerium der Finanzen vorhandenen Informationen nach § 4 Abs. 1 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes – LIFG. Für eventuelle weitere Informationen verweise ich an das fachlich zuständige Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur bzw. ggf. an das jeweilige Studierendenwerk. Die angehängte Tabelle wurde aufgrund Ihrer Frage erstellt und geht damit sogar über den Auftrag des LIFG hinaus. Derzeit wurde eine gebührenrelevante Schwelle jedoch noch nicht überschritten.      \r\n\r\n         \r\n\r\n \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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