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"subject": "IFG Anfrage vom 29.09.2014 - Bundesagentur für Arbeit (BA): Aufbau und Führen einer Leistungsakte, zulässige Inhalte von Leistungsakten sowie Verbindliche Aufbewahrungs- und Vernichtungsfristen im Rechtskreis SGB II [#7637]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nim Kontext meiner Informationsfreiheitsanfrage \"Bundesagentur für Arbeit (BA): Aufbau und Führen einer Leistungsakte, zulässige Inhalte von Leistungsakten sowie Verbindliche Aufbewahrungs- und Vernichtungsfristen im Rechtskreis SGB II\" vom 29.09.2014 (#7637) bat ich zwei Sachen:\r\n\r\n1.) Das Jobcenter Märkischer Kreis teilte mir per 8.10.2014 per Mail folgendes mit: \"Ihre Anfrage bezüglich des Aufbaus und der Führung einer Leistungsakte habe ich durch die BA weitergeleitet bekommen.\" Das ergibt sich die Zuständigkeitsfrage für die anderen Aspekte meiner IFG Anfrage. Wer ist also für die Beantwortung zu den zulässigen Inhalten von Leistungsakten sowie den verbindlichen Aufbewahrungs- und Vernichtungsfristen im Rechtskreis SGB II zuständig: Die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter Märkischer Kreis?\r\n\r\n2.) Unabhängig von der Zuständigkeitsfrage beantragte ich bei der BA die elektronische Dokumentenübermittlung der amtlichen Informationen d.h. Schriften, Tabellen, Diagramme, Bilder und/oder Pläne, aus denen die zulässigen Inhalte von Leistungsakten sowie die verbindlichen Aufbewahrungs- und Vernichtungsfristen im Rechtskreis SGB II ersichtlich ist. Zur Sicherstellung einer bundeseinheitlichen Praxis in diesen Punkten gehe ich davon, dass in ihrem Haus entsprechende Aufzeichnungen vorhanden sind.\r\n\r\nIch bitte um Beantwortung der Zuständigkeitsfrage unter 1.) und die Übermittlung der Informationen unter 2.). Danke im Voraus. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\nAntragsteller/in\n\nAnfragenr: 7637\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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