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    "content": "Sehr geehrte Frau Antragsteller/in,\r\n\r\ndie von Ihnen beantragten Informationen liegen im Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW nicht in der gewünschten Form vor und müssten im Rahmen einer, verschiedene Datenquellen einbeziehenden Sonderauswertung generiert werden. Da sich das Informations- und Freiheitsgesetz NRW lediglich auf vorhandene Informationen bezieht, kann Ihrem Antrag auf Auskunftserteilung somit nicht entsprochen werden.\r\n\r\nEs wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) schulstatische Auswertungen auch für interessierte Bürgerinnen und Bürger durchführt. Bitte wenden Sie sich hierzu an den schulstatistischen Auskunftsdienst (E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Klären Sie dort bitte, in welchem Umfang und zu welchen Konditionen die von Ihnen gewünschten Informationen im Rahmen einer Sonderauswertung bereitgestellt werden können.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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