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    "subject": "Treffen und Kontakte mit Interessensgruppen der Content-Lobby [#7933]",
    "content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\nEine Liste aller privaten und dienstlichen Treffen und Gesprächen von Mitarbeitern der Beauftragten von Kultur und Medien mit Interessensgruppen der sogenannten Content-Lobby, zu denen das Bundeskanzleramt jede Art von informationen besitzt. \r\n\r\nDie Listen sollten, soweit der Beauftragten von Kultur und Medien vorliegend, Betreff/Thema der Gespräche, Datum und Teilnehmer aufführen. \r\n\r\nIch beschränke mich dabei auf: \r\n\r\n- Zeitrahmen: diese Legislaturperiode \r\n- Mitarbeiter der Beauftragten für Kultur Medien: \r\n\r\nStaatsministerin Monika Grütters\r\nMin Dir. Dr, Günter Winands\r\nDr. Nicole Zeddies\r\nJesko von Samson\r\nMatthias Harbort\r\nOlaf Gehrke\r\nAlexandra Weber\r\n\r\nMit Vertretern folgender Organisationen und Unternehmen: Axel Springer Verlag, VPRT, RTL, Sky, Initiative Urheberrecht, Deutsche Content Allianz, Bundesverband Musikindustrie, IFPI, BDZV, Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Gema, Produzentenallianz, SPIO, VDZ\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen m.E. nicht vor.\r\n\r\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\r\n\r\nIch behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\n\r\nMarkus Beckedahl\r\n<<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\nPostanschrift\r\nMarkus Beckedahl\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n\r\n-- \r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\r\n\r\n\r\n",
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