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"content": "Sehr geehrter Herr Antragsteller/in,\r\n\r\nvielen Dank für Ihre E-Mail vom 2.9.2014 sowie die Mitteilung Ihrer Anschrift vom 24.9.2014. Voraussichtlich noch im November wird der jährliche Sachstandsbericht des Ministeriums für Inneres und Kommunales zum Stärkungspaktgesetz veröffentlicht. Zeitgleich mit diesem Bericht werden die von Ihnen erbetenen Berichte der Bezirksregierungen einschließlich der Datenblätter veröffentlicht. Nach Zuleitung des Berichtes an den Landtag werden wir Ihnen den Link mitteilen, unter dem Sie die Berichte von der Internetseite des MIK abrufen können.\r\n\r\nDie von Ihnen begehrten Datenblätter wurden dem Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen zum Teil auch schon zur Verfügung gestellt: In Bezug auf die Gemeinden erster Stufe wurden die Datenblätter nach Berichtsmuster 1 \"Sanierungsplanung für das Jahr 2014\" und 2 \"Haushaltscontrolling zum Berichtsjahr 2012\" und \"Haushaltscontrolling zum Berichtsjahr 2013\" bereits als Anlagen 1 bis 3 mit dem Bericht \"Evaluation Stärkungspakt für die pflichtig teilnehmenden Gemeinden (§ 12 Abs. 1 Stärkungspaktgesetz)\" veröffentlicht. Die Anlagen können unter dem folgenden Link auf der Internetseite des MIK abgerufen werden.\r\n\r\nhttp://www.mik.nrw.de/fileadmin/user_upload/Redakteure/Dokumente/Themen_und_Aufgaben/Kommunales/kommunale_finanzen/evaluationsbericht1.pdf\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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