HTTP 200 OK
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"subject": "Ihr Antrag nach dem IFG v. 23.09.2014 - AusweisApp [#7579]",
"content": "B21-010 03 05/001\r\n\r\nSehr geehrter Herr Antragsteller/in,\r\n\r\nvielen Dank für Ihre Nachricht vom 31.10.2014, in der Sie sich nach dem \r\naktuellen Stand Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom \r\n23.09.2014 erkundigen.\r\n\r\nLeider ist Ihre Anfrage aufgrund eines Büroversehens nicht an die für die \r\nBearbeitung von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz zuständige \r\nStelle weitergeleitet worden. Erst durch Ihre Nachfrage sind wir auf diesen \r\nUmstand aufmerksam geworden. Ich bitte dies zu entschuldigen.\r\n\r\nDennoch muss ich Sie darauf hinweisen, dass Ihre Postanschrift leider \r\nnicht mit dem von Ihnen am 23.09.2014 gestellten IFG-Antrag weitergeleitet \r\nwurde. Diese ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich \r\nbitte Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift \r\nmitzuteilen und - sofern Sie die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege \r\nwünschen - mir darüber hinaus auch eine persönliche E-Mail Adresse zur \r\nVerfügung zu stellen. Sie können die Angaben zur Vereinfachung des Verfahrens \r\nauch gerne direkt an die E-Mail Adresse <<E-Mail-Adresse>> senden. \r\n\r\n\"FragdenStaat.de\" kann nicht als E-Mail Provider angesehen werden, da die \r\nZielsetzung nicht primär auf die Erbringung von E-Mail Dienstleistungen \r\ngerichtet ist. Zudem werden über das Internetportal übermittelte IFG-Anfragen \r\nin beiden Richtungen automatisiert inhaltlich verändert (z.B. durch das \r\nWeglassen von Namen, Anreden und Adressen). \r\n\r\nBei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen \r\nVerwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein \r\nVerwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der \r\nZeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die \r\nBekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene \r\nE-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der \r\nZeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung \r\nIhres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre \r\nPostanschrift erfolgen, sofern Sie mir darüber hinaus keine persönliche \r\nE-Mail Adresse mitteilen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"Ihr Antrag nach dem IFG v. 23.09.2014 - AusweisApp [#7579]"
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"sender": "Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik",
"status_name": "Warte auf Antwort",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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