GET /api/v1/message/22076/?format=api
HTTP 200 OK
Allow: GET, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/22076/?format=api",
    "id": 22076,
    "url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/grundrechtsverstoe-bei-reality-tv-durch-polizei-210601/#nachricht-22076",
    "request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/4377/?format=api",
    "sent": true,
    "is_response": false,
    "is_postal": false,
    "is_draft": false,
    "kind": "email",
    "is_escalation": false,
    "content_hidden": false,
    "sender_public_body": null,
    "recipient_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/2581/?format=api",
    "status": null,
    "timestamp": "2014-11-09T22:27:10.222247+01:00",
    "redacted": false,
    "not_publishable": false,
    "attachments": [],
    "subject": "AW:  Datenschutz Polizei Oberhausen [#4377]",
    "content": "Sehr geehrt<< Anrede >>\n\r\nleider kann ich aufgrund eines Büroversehens erst jetzt auf unsere Korrespondenz zurückkommen.\r\n\r\nIch verfolge meinen Antrag vom 09. Juni 2013 nicht weiter, da ich nach weiterer rechtlicher Prüfung zu dem Ergebnis gelangt bin, dass keine Auskunftspflicht Ihrerseits besteht. Die Auskunftsregelungen des OwiG gelten vorrangig.\r\n\r\nGleichwohl mache ich Sie darauf aufmerksam, dass die Angabe einer Postadresse keine Zulässigkeitsvoraussetzung für einen Informationsanspruch nach dem IFG ist und deshalb von Ihnen auch nicht zur Bedingung für eine Auskunft gemacht werden darf. Dies gilt umso mehr, als Sie keine Anhaltspunkte dafür nennen, dass ein Gebührentatbestand überhaupt erfüllt wäre, den Sie mit einem Gebührenbescheid geltend machen würden.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nJörg Leiwandner\r\n\n\nAnfragenr: 4377\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
    "redacted_subject": [
        [
            false,
            "AW:  Datenschutz Polizei Oberhausen [#4377]"
        ]
    ],
    "redacted_content": [
        [
            false,
            "Sehr "
        ],
        [
            true,
            "geehrt<< Anrede >>"
        ],
        [
            false,
            "\n\r\nleider kann ich aufgrund eines Büroversehens erst jetzt auf unsere Korrespondenz zurückkommen.\r\n\r\nIch verfolge meinen Antrag vom 09. Juni 2013 nicht weiter, da ich nach weiterer rechtlicher Prüfung zu dem Ergebnis gelangt bin, dass keine Auskunftspflicht Ihrerseits besteht. Die Auskunftsregelungen des OwiG gelten vorrangig.\r\n\r\nGleichwohl mache ich Sie darauf aufmerksam, dass die Angabe einer Postadresse keine Zulässigkeitsvoraussetzung für einen Informationsanspruch nach dem IFG ist und deshalb von Ihnen auch nicht zur Bedingung für eine Auskunft gemacht werden darf. Dies gilt umso mehr, als Sie keine Anhaltspunkte dafür nennen, dass ein Gebührentatbestand überhaupt erfüllt wäre, den Sie mit einem Gebührenbescheid geltend machen würden.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nJörg Leiwandner\r\n\n\nAnfragenr: 4377\nAntwort an: "
        ],
        [
            true,
            "<<E-Mail-Adresse>>"
        ],
        [
            false,
            "\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n"
        ]
    ],
    "sender": "Jörg Leiwandner (Penforce )",
    "status_name": null,
    "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
}