GET /api/v1/message/22138/
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    "subject": "Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG)",
    "content": "Sehr geehrter Herr Antragsteller/in,\n\nzu Ihrer E-Mail vom 15. September, mit der Sie um Beantwortung von Fragen hinsichtlich der weiteren vorübergehenden Nutzung von Windows XP im Deutschen Bundestag baten, teilte mir die zuständige Organisationseinheit mit, dass Ihrem Anspruch - zumindest teilweise - möglicherweise Rechte Dritter im Sinne von §6 Satz 2 IFG (Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen) entgegenstehen.\n\nSofern Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines Dritten tangiert sind, darf der Zugang nach §6 Satz 2 IFG nur gewährt werden, soweit der Drittbetroffene eingewilligt hat. Daher wurde dieser im Rahmen eines Drittenbeteiligungsverfahren gemäß §8 Abs. 1 Satz 1 IFG um Stellungnahme gebeten.\n\nUnabhängig davon bitte ich gemäß §7 Abs. 1 Satz 3 IFG, wonach ein Antrag, der Daten Dritter im Sinne von §6 IFG betrifft, begründet werden muss, um eine entsprechende Begründung Ihres Antrags.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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    "sender": "Deutscher Bundestag",
    "status_name": "Warte auf Antwort",
    "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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