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    "subject": "Sparkassen: Teil der kommunalen Familie – Teil der kommunalen Verantwortung ! [#130417]",
    "content": "Antrag nach dem LTranspG, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nDie Rheinland Pfälzischen Sparkassen stehen finanziell gut da: steigende Gewinne, ausreichendes Eigenkapital, hohes Stiftungsvermögen. Allerdings profitieren die Kommunen als Träger der Sparkassen wenig von diesen Gewinnen.\r\n\r\nZitat: Der Präsident des Hessischen Rechnungshofs, Dr. Walter Wallmann, und der Leiter der Überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften, Dr. Ulrich Keilmann, stellten heute die 215. Vergleichende Prüfung: „Nachschau Betätigung bei Sparkassen“ vor. Der Bericht thematisiert insbesondere die Ausschüttungen der hessischen Sparkassen an die Kommunen.\r\nWallmann fasste zusammen: „Unser Bericht ist das Ergebnis unserer Nachprüfung bei den kommunalen Trägern der hessischen Sparkassen. Wir haben bereits vor sieben Jahren den Landtag und die Öffentlichkeit über die Situation der hessischen Sparkassen und ihrer Trägerkommunen informiert. Dabei haben wir insbesondere festgestellt, dass lediglich neun der damals 33 hessischen Sparkassen an ihre Träger Gewinnanteile ausgeschüttet haben. Wir haben damals empfohlen, dass die Kommunen als Sparkassenträger – und damit als faktische Eigentümer – mehr Gewinnanteile einfordern sollten. Heute wollen wir die Konsequenzen aus unserer damaligen Prüfung und die weitere Entwicklung der Sparkassen vorstellen.“\r\n\r\nFrage: wie ist dies in RLP geregelt ?\r\n\r\n1. Wie ist die Ertragslage der RLP Sparkassen?\r\n\r\n2. Haben die RLP Sparkassen ausreichendes Eigenkapital?\r\n\r\n3. Wie hat sich das Kapital der Sparkassenstiftungen seit unserer letzten Prüfung entwickelt?\r\n\r\n4. Was haben die Kommunen von den guten Gewinnen der Sparkassen?\r\n\r\n5. Wie setzt sich das zusätzliche Ausschüttungspotenzial zusammen?\r\n\r\n6. Wie wirkt sich das auf die Haushalte der Kommunen – und damit auf die Bürger – aus?\r\n\r\n7. Wie gut sind die Kommunen über „ihre“ Sparkassen informiert?\r\n\r\n\r\nHerzlichen Dank im Voraus.\n\nDies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. \r\n\r\nSollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. \r\n\r\nMit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. \r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nwolfgang wobido\nPrivat\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n",
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