GET /api/v1/message/22251/
HTTP 200 OK
Allow: GET, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/22251/",
    "id": 22251,
    "url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/prufung-privater-bankkonten-im-amtsbezirk-merzig-2013/#nachricht-22251",
    "request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/7958/",
    "sent": true,
    "is_response": true,
    "is_postal": false,
    "is_draft": false,
    "kind": "email",
    "is_escalation": false,
    "content_hidden": false,
    "sender_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/5786/",
    "recipient_public_body": null,
    "status": "awaiting_response",
    "timestamp": "2014-11-17T15:34:48+01:00",
    "redacted": false,
    "not_publishable": false,
    "attachments": [],
    "subject": "Ihre Anfrage vom 11.11.2014",
    "content": "Sehr geehrter Herr Busche,\r\n\r\n \r\n\r\nmit E-Mail vom 04.06.2014 hatte ich Ihnen bereits mitgeteilt, dass die\r\nhiesigen Gerichtsvollzieher Kontenabfragen nur dann vornehmen, wenn die\r\nVoraussetzungen des § 802 l Abs. 1 ZPO vorliegen. Dies setzt insbesondere\r\nden entsprechenden Antrag des Gläubigers voraus. Warum es in anderen\r\nBezirken zu weniger Kontenabfragen kommt, kann diesseits nicht beantwortet\r\nwerden, da hier die Verfahrensweise der dortigen Gerichtsvollzieher nicht\r\nbekannt ist.\r\n\r\nUnregelmäßigkeiten bei den hiesigen Gerichtsvollziehern sind nicht bekannt. \r\n\r\nDie Kontenabfragen führen auch nicht zu Verurteilungen. Die Kontenabfragen\r\nerfolgen im Rahmen des Zwangsvollstreckungsverfahrens, wenn ein Gläubiger\r\naufgrund eines bereits vorhandenen Titels (z.B. eines Urteils) gegen den\r\nSchuldner vollstreckt.\r\n\r\nDie Anzahl der Kontenabfragen für 2014 werde ich Ihnen in Kürze mitteilen.\r\n\r\n \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
    "redacted_subject": [
        [
            false,
            "Ihre Anfrage vom 11.11.2014"
        ]
    ],
    "redacted_content": [
        [
            false,
            "Sehr geehrter Herr Busche,\r\n\r\n \r\n\r\nmit E-Mail vom 04.06.2014 hatte ich Ihnen bereits mitgeteilt, dass die\r\nhiesigen Gerichtsvollzieher Kontenabfragen nur dann vornehmen, wenn die\r\nVoraussetzungen des § 802 l Abs. 1 ZPO vorliegen. Dies setzt insbesondere\r\nden entsprechenden Antrag des Gläubigers voraus. Warum es in anderen\r\nBezirken zu weniger Kontenabfragen kommt, kann diesseits nicht beantwortet\r\nwerden, da hier die Verfahrensweise der dortigen Gerichtsvollzieher nicht\r\nbekannt ist.\r\n\r\nUnregelmäßigkeiten bei den hiesigen Gerichtsvollziehern sind nicht bekannt. \r\n\r\nDie Kontenabfragen führen auch nicht zu Verurteilungen. Die Kontenabfragen\r\nerfolgen im Rahmen des Zwangsvollstreckungsverfahrens, wenn ein Gläubiger\r\naufgrund eines bereits vorhandenen Titels (z.B. eines Urteils) gegen den\r\nSchuldner vollstreckt.\r\n\r\nDie Anzahl der Kontenabfragen für 2014 werde ich Ihnen in Kürze mitteilen.\r\n\r\n \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
        ]
    ],
    "sender": "Amtsgericht Merzig",
    "status_name": "Warte auf Antwort",
    "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
}