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    "content": "Sehr geehrter Herr Vosgröne,\r\nauf Grund Ihres Antrags vom 14.10.2014 möchte ich Ihnen nach Prüfung\r\nfolgendes mitteilen:\r\n1. Die Bodenbelastungen auf dem IBENA-Grundstück waren der Stadt\r\nBocholt vor dem Kauf des Grundstücks bekannt. Die Stadt Bocholt selbst\r\nhat den ersten Teil der Bodengutachten aus den Jahren 2004 und 2005, die\r\nhistorische Recherche, selbst in Auftrag gegeben.\r\nDes weiteren verweise ich auf die Stellungnahme des Bürgermeisters, vom\r\n16.10.2014, auf der Internetseite KuBAaI.de.\r\n \r\n2. Die beiden Bodengutachten aus den Jahren 2004 und 2005 können Sie im\r\nRathaus der Stadt Bocholt nach vorheriger Terminvereinbarung einsehen.\r\nIn der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12. November 2014\r\nwurde im öffentlichen Teil ebenfalls der Hinweis gegeben, dass dies\r\nmöglich sei. Ansprechpartner für die Terminvereinbarung ist Herr\r\nFrank Winters, Tel.: 02871/953-593, <<E-Mail-Adresse>> Die\r\nEinsichtnahme ist gebührenfrei.\r\nDie digitale Aufbereitung, Vervielfältigung und Weitergabe der\r\nGutachten kann derzeit durch die Stadt Bocholt nicht erfolgen, da damit\r\nzunächst ein aufwändigerer rechtlicher Aufklärungsprozess zu\r\nUrheberrechten verbunden wäre. Diese Vorbereitung wäre dann mit der\r\nErhebung entsprechender Gebühren und Auslagen verbunden. Da die\r\nEinsichtnahme im Rathaus, wie oben beschrieben, aktuell gebührenfrei ist\r\nund um Sie folglich nicht mit unnötigen Kosten zu belasten, haben wir\r\nbisher auf diese Aufklärung verzichtet.\r\n \r\n \r\nFreundliche Grüße\r\n\r\nUdo Geidies\r\n \r\nStadt Bocholt\r\nKoordinierungsstelle Baudezernat\r\n46372 Stadt Bocholt\r\n \r\n02871/953-127\r\n<<E-Mail-Adresse>>\r\n",
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