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"content": "Sehr geehrter Herr Antragsteller/in,\r\n\r\nauf Ihre Anfragen antworte ich wie folgt:\r\n\r\n1. Die noch verfügbaren Mittel belaufen sich auf 6.304,87 €.\r\n\r\n2. In dem Vertrag, Abschnitt 9.2 heißt es, dass sich die Parteien darüber einig sind, dass zur Herstellung einer gemäß dem Vertragszweck als Parkanlage nutzbaren Fläche möglicherweise die Entsorgung von Bauschutt und anderen Abfällen, die im Boden lagern, notwendig wird.\r\n\r\nDie Gleisinseln sind Vorhalteflächen für die S 21. Gem. Nutzungsvertrag mit der Semer GmbH geht diese Fläche voraussichtlich erst per 31.12.2028 in das Eigentum des Landes Berlin über. Bis dahin obliegt dem Land Berlin die Verkehrssicherungspflicht. In diesem Zusammenhang werden auf dieser Fläche lediglich Sicherungsmaßnahmen durchgeführt. Ein Nutzungskonzept für eine als Parkanlage nutzbare Fläche \"Gleisinseln\" gibt es aus den genannten Gründen (vorerst) nicht. Demzufolge wurden die Mittel zweckentsprechend und bedarfsgerecht, wie bereits von der Grün Berlin GmbH mitgeteilt, bis auf den o.g. sehr geringen Restbetrag für die im Eigentum des Landes Berlin befindenden und unter Punkt 4.1 des Rahmenvertrages genannten Flächen auf dem Gleisdreieck verwendet. Die Zuwendung an die Grün Berlin wurde für die Leistungen im Rahmen der Baufeldfreimachung / Flächenvorbereitung verwendet, insbesondere für die Entsorgung von Bauschutt und anderen Abfällen nach KrW-/AbfG. \r\nIn Abschnitt 9.3 heißt es: \"Vivico zahlt zur Abgeltung von möglicherweise entstehenden Kosten für die Entsorgung nach dem KrW-/AbfG sowie die eventuell notwendige Beseitigung von derzeit unbekannten Bodenverunreinigungen und Grundwasserschäden eine Pauschale in Höhe von 2.700.000€ brutto an Berlin. Durch Zahlung dieser Pauschale werden Vivico und das BEV von jeglicher Haftung nach dem BBodSchG, WHG und KrW-/AbfG frei\".\r\n\r\nDie Verwendung der Mittel erfolgte auf Grundlage der Vorschriften des öffentlichen Bauens in Berlin.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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