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    "subject": "Bundesverfassungsgericht erlaubt nur 110 Jobcenter in BRD [#8068]",
    "content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nKürzlich urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass nur 110 Jobcenter in der BRD erlaubt sind. Nur die Städte, die in der Kommunalträgerzulassungsverordnung stehen, haben die Erlaubnis ein JC zu haben. \r\n\r\nDiese laufen bekanntlich unter der Ägide der Stadt bzw. Oberbürgermeister. Nun gibt es jedoch Städte wie Neuss und Düsseldorf und andere Städte in der BRD, die tatsächlich entgegen der Kommunalträgerzulassungsverordnung und entgegen den Anordnungen des Bundesministerium für Arbeit und Soziales also eine städtische Organisation namens JC haben, die jedoch illegal ist und nur eine Filiale des \"Arbeitsamts\" sein dürfte also unter Bundes-Ägide.\r\n\r\nhttp://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20141007_2bvr164111.html\r\n\r\nIn der Entscheidung suchen Sie am besten nach der Zahl 110. \r\n\r\nDie Gewerkschaft der Bundesagentur für Arbeit begrüßte jedoch das Urteil, über die begrenzte Anzahl an Jobcenter in der BRD.\r\n\r\n> http://www.vbba.de/pdf/archiv_2014/141010_urteil.pdf (falls Sie nun folgend keine vbba Text sehen, clicken Sie bitte auf den Link)\r\n\r\nNun meine Fragen:\r\n\r\n1. Wann werden die städtischen und eigentlich verfassungswidrigen Jobcenter \"umgetauft\" in eine Filiale der Arbeitsagentur mit Bundesägide und nicht mehr im Budget der Stadt? Es würde ja das Arbeitsagentur Logo und neues Briefpapier ausreichen.\r\n2. Wie viele Jobcenter sind in der BRD geöffnet, die nicht auf der Liste stehen?\r\n3. Bitte stellen Sie die Stadtliste oder Dorfliste zusammen - die verfassungswidrig ein JC führen.\r\n4. Gibt es einen geldwerten Vorteil für die Bürgermeister, wenn diese ein Jobcenter führen, wenn ja wie hoch ist denn die?\r\n5. Es gab Berichte, dass bereits Sozialgerichte in Städten mit verfassungswidrig errichteten Jobcentern Klageschriften nicht mehr gegen das JC annehmen, weil es ja in Wahrheit nicht existiert. Wie oft kam das bisher schon vor. \r\n6. Welcher Ersatzklagegner bietet die Bundesagentur für Arbeit stattdessen an?\r\n\r\n7. Falls Sie nicht zuständig sind oder teilweise nur zuständig sein sollten, reichen Sie doch bitte die Fragen, die Sie nicht beantworten können, an die dementsprechende Behörde weiter. \r\n\r\nVielen Dank.\r\n\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen m.E. nicht vor.\n\nM.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\nAntragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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