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"subject": "AW: Vermittlung bei Anfrage \"Bauprojekt Wolkausweg\" [#7868]",
"content": "Sehr geehrter Herr Kahnt,\r\n\r\nSie haben mit Mail vom 25.11.2014 um Vermittlung bezüglich einer Anfrage Ihrerseits an das BA Nord gebeten. Ich kann vorliegend kein Fehlverhalten des BA Nord erkennen. \r\n\r\nDer Bauvorbescheid ist laut Ihrer Auskunft veröffentlicht. Die Planungsunterlagen sind nicht von der Veröffentlichungspflicht erfasst. § 3 Abs. 1 Nr. 13 HmbTG verlangt ausdrücklich die Veröffentlichung der \"wesentlichen Regelungen erteilter Baugenehmigungen und -vorbescheide\". Zum Antrag gehörende Planungsunterlagen sind von der Veröffentlichungspflicht nicht erfasst. Soweit es sich dabei um personenbezogene Daten handelt, wäre eine Veröffentlichung durch die Behörde ohne entsprechende Rechtsgrundlage sogar rechtswidrig und würde von uns beanstandet werden.\r\n\r\nDas BA Nord hat entsprechend der gesetzlichen Vorgaben angeboten, Ihnen die Unterlagen aufgrund eines Antrags herauszugeben. Die zu erwartenden Gebühren wurden Ihnen bis auf 30 € genau angegeben. Ferner wurde Ihnen angeboten, die Bezahlung der Gebühr vor Ort durchzuführen, damit Sie Ihre Adresse nicht angeben müssen. Dies geht im Hinblick auf die Bürgerfreundlichkeit deutlich über das gesetzlich Vorgeschriebene hinaus.\r\n\r\nZusammenfassend kann ich Ihnen daher nur mitteilen, dass die Antwort des BA Nord nach hiesiger Ansicht fehlerfrei und bürgerfreundlich war.\r\n\r\nSollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich jederzeit an mich wenden.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"AW: Vermittlung bei Anfrage \"Bauprojekt Wolkausweg\" [#7868]"
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"sender": "Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
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