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    "subject": "AW: AW: AW: AW: Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 01.10 [#7893]",
    "content": "Sehr geehrter Herr Kratz,\r\n\r\nvielen Dank für die Übermittlung Ihrer Postadresse.\r\n\r\nEs steht nicht in unserer Absicht, Sie von der Geltendmachung Ihrer Rechte abzubringen. Sie selbst haben mit Ihrer ersten Kontaktaufnahme darum gebeten, Sie auf möglicherweise anfallende Kosten hinzuweisen. Dieser Bitte sind wir nachgekommen.\r\n\r\nZur Klarstellung möchten wir darauf hinweisen, dass wir mit unserem Hinweis Kosten im Rahmen des Widerspruchsverfahrens angesprochen haben, nicht Kosten zur Ablehnung Ihres Antrages. Insoweit verweisen Sie zu Recht auf § 13 LIFG.\r\n\r\nIhre Kritik zum mangelnden Hinweis der Rechtsbehelfsmöglichkeiten ist berechtigt. Da Sie von Ihrem Widerspruchsrecht jedoch Gebrauch gemacht haben, erübrigt sich eine Nachholung der Belehrung.\r\n\r\nUm Ihnen Gelegenheit zur Einschaltung des Landesinformationsfreiheitsbeauftragten zu geben, lassen wir die Bearbeitung Ihres Widerspruchs bis zum 12.12.2014 ruhen. Sollten wir bis zu diesem Zeitpunkt keine weitere Nachricht erhalten, werden wir Ihren Widerspruch weiter bearbeiten.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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