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"content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\r\nmit E-Mail vom 15. September baten Sie um Beantwortung von Fragen zum aktuellen Schutz der Rechner der Bundestagsverwaltung seit dem Ende des Supports von Microsoft für Windows XP und zu den dafür zusätzlich anfallenden Kosten.\r\n\r\nMit Schreiben vom 14. Oktober hatte ich Sie über die Einleitung eines Drittbeteiligungsverfahrens gemäß §8 Abs. 1 i. V. m. §6 Satz 2 IFG informiert, da nach §6 Satz 2 IFG der Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen eines Dritten nur gewährt werden darf, wenn der Drittbetroffene eingewilligt hat.\r\n\r\nNach Abschluss dieses Drittbeteiligungsverfahrens kann ich Ihre Fragen wie folgt beantworten:\r\n\r\nFrage 1: \r\nWie schützt die Bundestagsverwaltung die Rechner seit Ende des Supports [von Microsoft Windows XP]?\r\n\r\nAntwort:\r\nDie Informationstechnik (IT) des Deutschen Bundestags wird durch eine mehrstufige IT-Sicherheitsinfrastruktur geschützt, bei welcher das Betriebssystem nur eine von mehreren zu berücksichtigen Komponenten darstellt. Die Komponenten erfüllen ihre Sicherheitsfunktionen grundsätzlich unabhängig vom Betriebssystem der Bildschirmarbeitsplätze. Es wird um Verständnis dafür gebeten, dass die Bundestagsverwaltung aus sicherheitsrelevanten Gründen keine Auskünfte zu den konkreten Sicherungsmaßnahmen erteilen kann, da die Kenntnis dieser Informationen ein Sicherheitsrisiko darstellen würden.\r\nZur Gewährleistung der vollständigen Funktionsfähigkeit der bisher noch nicht von Windows XP auf Windows 7 umgestellten Bildschirmarbeitsplätze wurde – entsprechend einer Empfehlung des BSI – ein Custom Supportvertrag als Annex zu einem bestehenden Supportvertrag für den weiteren Betrieb von Windows XP geschlossen.\r\n\r\nFrage 2: Wie hoch sind die zusätzlichen Kosten?\r\n\r\nAntwort:\r\nFür die allgemeinen, zentralen Sicherungsmaßnahmen entstehen keine zusätzlichen Kosten durch den fortdauernden Betrieb von Microsoft Windows XP, da diese unabhängig vom Betriebssystem eingesetzt werden.\r\nDie Kosten für den Custom Supportvertrag werden sich voraussichtlich auf 100.000 Euro (netto) belaufen.\r\n\r\nRechtsbehelfsbelehrung:\r\nGegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widersprich ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Deutschen Bundestag, Behördlicher Datenschutzbeauftragter, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, einzulegen. Wird der Widerspruch schriftlich erhoben, so gilt die Frist nur als gewahrt, wenn der Widerspruch vor Ablauf der Frist bei der Verwaltung des Deutschen Bundestages eingegangen ist.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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