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    "subject": "Zugang zu amtlichen Informationen: Ihre E-Mail vom 18. November 2014",
    "content": "Sehr […],\r\n\r\nüber Ihren mit E-Mail vom 18. November 2014 gestellten Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ergeht folgende\r\n\r\nB e s c h e i d:\r\n\r\n1. Der Antrag wird abgelehnt.\r\n2. Gebühren und Auslagen werden nicht erhoben.\r\n\r\nBegründung:\r\n\r\nI.\r\n\r\nMit ihrer E-Mail vom 18. November 2014 bitten Sie um Übersendung einer Datenauswertung zur Jobcenterpersonalausstattung in elektronischer Form. Sie nehmen dabei auf einen am 17. November 2014 in der Saarbrückener Zeitung veröffentlichten Artikel Bezug.\r\n\r\nSie stützen ihren Antrag auf § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz – IFG).\r\n\r\nII.\r\n\r\n Ihrem Auskunftsersuchen kann nicht entsprochen werden. \r\n\r\nIhr Antrag ist zulässig, aber unbegründet. Nach § 7 Absatz 1 IFG bin ich für die Entscheidung über ihren Antrag zuständig. Dieser betrifft amtliche Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, zu deren Verfügung ich berechtigt bin.\r\n\r\nBei dem von Ihnen genannten Vorgang handelt es sich um die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 6. November 2014. \r\n\r\nNach § 9 Absatz 3 kann der Antrag abgelehnt werden, wenn der Antragsteller sich die begehrten Informationen in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann.\r\n\r\nDie Antwort der Bundesregierung ist als Drucksache 18/3093 des Deutschen Bundestages veröffentlicht worden. Die Drucksachen sind allgemein zugänglich und können im Internet-Angebot des Deutschen Bundestages unter www.bundestages.de > Dokumente > Drucksachen > Aktuelle Drucksachen abgerufen werden.\r\n\r\nIII.\r\n\r\n Die Kostenentscheidung beruht auf § 10 IFG.\r\n\r\nRechtsbehelfsbelehrung: \r\n\r\nGegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Wilhelmstraße 49, 10117 Berlin, einzulegen. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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