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"subject": "Entscheidungsgrundlage und Kostenaufstellung zu den am Schwachhauser Ring aufgestellten Zusatzzeichen \"Radfahrer im Gegenverkehr\". [#8794]",
"content": "Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nals begeistertem Radfahrer in der Stadt Bremen liegt mir die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer sehr am Herzen. Bei meinen Besuchen in Bremen sind mir zahlreiche Zusatzzeichen \"Radfahrer im Gegenverkehr\" (Zusatzzeichen Nr. 1000-33 gem. StVO) aufgefallen, die am Fahrradweg der Straße \"Schwachhauser Ring\" angebracht worden sind. Dazu bitte ich um folgende Auskünfte:\r\n\r\n1. Wie groß ist die Zahl der in den letzten 12 Monaten angebrachten Zusatzzeichen Nr. 1000-33 \"Radfahrer im Gegenverkehr\" an der Straße \"Schwachhauser Ring\"?\r\n2. Auf welcher Grundlage wurde die Entscheidung getroffen, diese Zusatzzeichen zu installieren?\r\n3. Welche Kosten stehen in Zusammenhang mit der Beschaffung und Installation dieser Zeichen? (s. folgende Fragen)\r\n3a. Welche Kosten entstanden für die Beschaffung der besagten Zeichen?\r\n3b. Welcher Zeitaufwand (Personentage) fiel für die Installation der Zeichen an?\r\n3c. Welche Kosten entstanden für die Installation der Zeichen durch Mitarbeiter der Stadt Bremen oder beauftragte Betriebe?\r\n\r\nBitte senden Sie mir zudem den Schriftverkehr der Vorgänge zu, die in Zusammenhang mit der Entscheidung zur Beschaffung und Installation der Zeichen durch Ihre Behörde stehen. Die digitale Zusendung reicht hierbei aus.\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen m.E. nicht vor.\r\n\r\nM.E. handelt es sich um eine Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nach § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\r\n\r\nIch behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n\r\nClemens Schröder\r\n<<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\nPostanschrift\r\nClemens Schröder\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n\r\n-- \r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\r\n\r\n\r\n",
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