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"subject": "AW Kontrollbericht zu Konoba Hotel Bistro Restaurant, Meckenheim [#3997<< Adresse entfernt >>]",
"content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\nhiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Diese wird hier unter dem Aktenzeichen 39 VIG Konoba Hotel Bistro Restaurant, Meckenheim bearbeitet. Dieses Aktenzeichen bitte ich im weiteren Schriftverkehr stets anzugeben.\n\nDa ich den von Ihnen genannten Betrieb als Dritten im vorliegenden Verfahren beteilige, verlängert sich die regelmäßige Auskunftsfrist auf zwei Monate gemäß § << Adresse entfernt >> Abs. 2 Satz 2 Verbraucherinformationsgesetz (VIG).\n\nNeben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist bereits absehbar, dass die in § << Adresse entfernt >> Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage nicht eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Anschließend möchte ich Sie bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden.\n\nSie haben der Weitergabe Ihrer persönlichen personenbezogenen Daten auf Antrag an den angesprochenen Betrieb widersprochen und stützen sich hierbei auf Art. 21 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Ich weise Sie darauf hin, dass ein Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO vorliegend ausgeschlossen ist. Nach § << Adresse entfernt >> Abs. 2 Satz 4 VIG hat der Dritte (hier der angefragte Betrieb) auf Nachfrage einen Rechtsanspruch auf Bekanntgabe von Namen und Anschrift des Antragstellers. Dies ist als rechtliche Vorschrift im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO zu verstehen. Ein Widerspruch auf der Grundlage von Art. 21 DSGVO ist dagegen nur im Anwendungsbereich des Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e und f DSGVO zulässig. Eine solche Datenverarbeitung ist im vorliegenden Fall nicht gegeben und der Widerspruch somit nicht zulässig.\n\nInsofern bitte ich Sie um Mitteilung bis zum 03.0<< Adresse entfernt >>.2019, ob Sie unter diesem Gesichtspunkt Ihren Antrag weiter aufrecht erhalten wollen oder Ihren Antrag zurücknehmen. Sollte ich von Ihnen keine Rückmeldung erhalten, sehe ich Ihren Antrag als erledigt an; eine weitere Bearbeitung wird dann nicht mehr stattfinden.\n\nSie haben in Ihrem Antrag keine vollständige Postanschrift angegeben. Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 VIG soll der Antrag auf Auskunftserteilung Namen und Anschrift des Antragstellers enthalten. Ich weise Sie darauf hin, dass ohne Mitteilung Ihrer vollständigen Anschrift keine Auskunft erteilt werden kann.\n\nIch bitte Sie daher im Falle einer Aufrechterhaltung Ihres Antrags bis zum 03.0<< Adresse entfernt >>.2019 um Mitteilung Ihrer vollständigen Anschrift.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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