GET /api/v1/message/27617/
HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/27617/",
    "id": 27617,
    "url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/sach-und-dienstleistungen-fur-die-hochschule-fur-fernsehen-und-film-munchen-1/#nachricht-27617",
    "request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9227/",
    "sent": true,
    "is_response": true,
    "is_postal": false,
    "is_draft": false,
    "kind": "email",
    "is_escalation": false,
    "content_hidden": false,
    "sender_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4108/",
    "recipient_public_body": null,
    "status": "resolved",
    "timestamp": "2015-05-20T10:51:00+02:00",
    "registered_mail_date": null,
    "redacted": false,
    "not_publishable": false,
    "attachments": [],
    "subject": "HA Kommunikation: Auflistung von Sach- und Dienstleistungen an die Hochschule für Fernsehen und Film",
    "content": "Sehr geehrte,\r\n\r\nvielen Dank für Ihre E-Mail vom 9. April 2015.\r\n\r\nWir beantworten Ihre Frage gerne, auch wenn - entgegen ihrer Annahme - keine auf das Informationsfreiheitsgesetz gestützten Auskunftsansprüche geltend gemacht werden können. Nach den Vorgaben des Grundgesetzes fällt der Rundfunk in die Gesetzgebungszuständigkeit der Bundesländer, so dass das von Ihnen herangezogene Bundesgesetz keine Anwendung auf das ZDF findet. Das nach dem Sitzlandprinzip damit grundsätzlich in Betracht kommende Landesgesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen des Landes Rheinland-Pfalz bestimmt in § 2 Abs. 5, dass das Gesetz nicht für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gilt. Das ZDF ist - darin liegt der Grund für diese gesetzgeberische Entscheidung auch nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung - keine \"Behörde\", weil es keine der Exekutive zuzuordnende staatliche Verwaltungstätigkeit ausübt. Dies nur zur Erläuterung der rechtlichen Rahmenbedingungen.\r\n\r\nZu Ihrer konkreten Frage kann ich Ihnen mitteilen, dass das ZDF die Hochschule für Fernsehen und Film in München bereits seit den 60er Jahren unterstützt. Der jährliche Förderbetrag liegt derzeit bei 40.900 Euro. In der Vereinbarung aus den 60er Jahren war seinerzeit auch eine mögliche Unterstützung durch Sachbeistellungen vorgesehen, die aber schon lange nicht mehr in Anspruch genommen wird. Die Unterstützung fachspezifischer Hochschulen dient u. a. der Förderung einer hochkarätigen branchenspezifischen Ausbildung.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
    "redacted_subject": [
        [
            false,
            "HA Kommunikation: Auflistung von Sach- und Dienstleistungen an die Hochschule für Fernsehen und Film"
        ]
    ],
    "redacted_content": [
        [
            false,
            "Sehr "
        ],
        [
            true,
            "geehrte"
        ],
        [
            false,
            ",\r\n\r\nvielen Dank für Ihre E-Mail vom 9. April 2015.\r\n\r\nWir beantworten Ihre Frage gerne, auch wenn - entgegen ihrer Annahme - keine auf das Informationsfreiheitsgesetz gestützten Auskunftsansprüche geltend gemacht werden können. Nach den Vorgaben des Grundgesetzes fällt der Rundfunk in die Gesetzgebungszuständigkeit der Bundesländer, so dass das von Ihnen herangezogene Bundesgesetz keine Anwendung auf das ZDF findet. Das nach dem Sitzlandprinzip damit grundsätzlich in Betracht kommende Landesgesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen des Landes Rheinland-Pfalz bestimmt in § 2 Abs. 5, dass das Gesetz nicht für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gilt. Das ZDF ist - darin liegt der Grund für diese gesetzgeberische Entscheidung auch nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung - keine \"Behörde\", weil es keine der Exekutive zuzuordnende staatliche Verwaltungstätigkeit ausübt. Dies nur zur Erläuterung der rechtlichen Rahmenbedingungen.\r\n\r\nZu Ihrer konkreten Frage kann ich Ihnen mitteilen, dass das ZDF die Hochschule für Fernsehen und Film in München bereits seit den 60er Jahren unterstützt. Der jährliche Förderbetrag liegt derzeit bei 40.900 Euro. In der Vereinbarung aus den 60er Jahren war seinerzeit auch eine mögliche Unterstützung durch Sachbeistellungen vorgesehen, die aber schon lange nicht mehr in Anspruch genommen wird. Die Unterstützung fachspezifischer Hochschulen dient u. a. der Förderung einer hochkarätigen branchenspezifischen Ausbildung.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
        ]
    ],
    "sender": "Zweites Deutsches Fernsehen",
    "status_name": "Anfrage abgeschlossen",
    "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
}