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"subject": "AW: Ihre Anfrage vom 14. Juli 2015 [#10620]",
"content": "Sehr geehrter Herr von Rotter, \r\n\r\nwie in dem beigefügten Schreiben bereits dargelegt, sind die von Ihnen erbetenen Unterlagen nicht elektronisch vorhanden. Das Einscannen und elektronische Versenden der einzelnen ca. 440 Urkunden wäre mit einem noch erheblicherem Aufwand als die Anfertigung der Kopien verbunden. Eine gleichzeitige Versendung ist wegen der Datenmenge technisch nicht möglich. Ohne Einzahlung des Kostenvorschusses ist eine Bearbeitung Ihres Antrages daher nicht möglich. \r\n\r\nIch darf Sie höflich daran erinnern, dass aus den in unserem Schreiben erläuterten Gründen unsererseits keine rechtliche Verpflichtung zur Herausgabe nach dem IFG besteht und es sich vielmehr um ein Entgegenkommen des Bundespräsidialamtes handelt, Ihnen die Unterlagen dennoch zur Verfügung zu stellen. Angesichts des erheblichen Aufwandes kann dies jedoch nur erfolgen, wenn die hierfür anfallenden Kosten von Ihnen analog den bestehenden Gebühren- und Auslagenvorschriften zum IFG getragen werden. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Bundespräsidialamt",
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"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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