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"subject": "AW: Anfrage nach IFG, Genehmigungsanträge Massentierhaltung [#139260]",
"content": "Sehr geehrter Herr Mustermann,\nIhr vorbezeichneter Antrag auf Zugang zu Informationen ist im Landesamt für Umwelt eingegangen.\nDie Anfrage unterfällt dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (BbgUIG), da Unterlagen zu umweltbezogenen Tätigkeiten abgefragt werden.\nZu den konkreten angefragten Unterlagen besteht noch folgender Bedarf zur Klarstellung bzw. Konkretisierung:\n1.) Soweit Sie \"Abschriften aller eingegangenen Genehmigungsanträge [...]\" erbitten, ist uns unklar, ob es z.B. um eine tabellarische Übersicht aller gestellter Anträge gehen soll, oder ob die tatsächlichen Anträge oder nur konkrete Teile der Antragsunterlagen - beispielsweise das Antragsformular - übersandt werden sollen. Zur besseren Nachvollziehbarkeit: Ein Genehmigungsantrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz umfasst regelmäßig mehrere hunderte bis tausende Seiten.\n2.) Soweit Sie \"Abschriften der erteilten Genehmigungen [...]\" beantragen und zugleich um eine Antwort per E-Mail bitten, ist nicht eindeutig, ob Sie Scans oder tatsächlich Abschriften (also Kopien) der Genehmigungsbescheide haben wollen. Auch hier kann es gegebenenfalls sinnvoller sein, wenn Sie zuvor nur eine tabellarische Übersicht aller betroffenen Entscheidungen anfordern und in einem zweiten Schritt die konkret für Sie interessanten Genehmigungsbescheide anfordern.\n3.) Für die Übersendung von Unterlagen sowie - falls erforderlich - die Zusendung eines Bescheides über das Recht auf Zugang zu Umweltinformationen benötigen wir zudem noch Ihren Namen und Ihre Postadresse.\nDie Gebühren und Auslagen bemessen sich nach der Gebührenordnung zum Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg (BbgUIGGebO). Ob es sich tatsächlich um eine \"einfache\" Auskunft handelt, hängt wesentlich von der Komplexität und dem Verwaltungsaufwand für die Beantwortung der Anfrage ab. Eine Prognose zu den anfallenden Gebühren kann deshalb erst nach der erbetenen Konkretisierung erfolgen. Für die Übersendung von Unterlagen in Papierform wären zudem Auslagen zu erheben.\nBitte konkretisieren Sie Ihre Anfrage möglichst bis zum 29.05.2019, damit wir Ihr Anliegen weiter bearbeiten können.\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Landesamt für Umwelt",
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"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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