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"subject": "Informationsbitte Grundstücksverkauf an HOWOGE, Waldowallee 115, 117 & Schulbauoffensive, Schulbau Lichtenberg [#146013]",
"content": "Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax)\r\n\r\nSehr geehrteAntragsteller/in\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\n- Antworten und Unterlagen Ihres Tätigkeitsbereichs\r\n- für welche Fragen (Nr.1-6- Sie nicht zuständig sind) \r\n- welche Behörde dann dafür zuständig ist.\r\n\r\nEs handelt sich um den Grundstücksverkauf an die HOWOGE der ehemals landeseigenen Liegenschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der Berlin, Waldowallee 115,117 mit einer Fläche von 12069 Quadratmetern. Die Teilliegenschaft, die vom ehemaligen Institut für Strahlenschutz der DDR genutzt wurde, sei bis 2001 Sitz der Landesanstalt für Strahlenschutzausbildunggewesen und liege derzeit brach. \r\n\r\n1. Bezeichnung, welche Kontaminationen und Altlasten vorliegen die zur Kaufpreisminderung geführt haben\r\n2. eine Information zu welchem Nutzungszweck der Grundstücksverkauf an die HOWOGE erfolgt ist und wenn möglich bitte mit der einen Seite des Kaufvertrages, wo das vereinbart worden ist. \r\n3. Fehlanzeige, falls in der Zeit vom 16.9.2011 keine nach Baumschutzverordnung geschützten Bäume gefällt wurden o d e r Zahl: wie viele Bäume nach Baumschutzverordnung geschützte Bäume gefällt wurden o d e r Baumnummern falls nach Baumschutzverordnung geschützte Bäume gefällt wurden \r\n4. den Freimessungsbescheid oder -bericht für die ehemals BfS Liegenschaften Waldowallee 115 117, in denen mit radiaktiven Stoffen, Kernsprengstoffen, Strahlungen, atomaren Stoffen oder ähnlichem gearbeitet worden ist. \r\n5. Information: Bestehen für den Langszeitaufenthalt von Säuglingen und Kindern irgendwelche Gesundheitsgefährdungen, sind besondere Arbeitschutzmaßnahmen oder Entsorgungsauflagen bei Abriss oder Bauten zu beachten. \r\n6. Altlastengutachten – nur ein Auszug, falls es so etwas wie Zusammenfassung der vorliegenden Altlasten gibt \r\n\r\nZum Schriftformerfordernis\r\n1. Zur Beurteilung ob der Schriftform genüge getan wurde, reicht § 10 IFG M-V, LUIG, VIG nicht aus, da auch § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), Elektronische Kommunikation heranzuziehen ist:\r\n(1) Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet.\r\n(2) Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch die elektronische Form ersetzt werden.\r\nSollte jedoch in einer weitere Rechtsvorschrift bestimmt worden sein, dass das eine elektronische Form beim § 10 IFG M-V, LUIG, VIG zur Wahrung der Schriftform nicht zulässig ist bitte ich um Angabe der konkreten Rechtsvorschrift (zzgl. Absatz, Nummer, Buchstabe). \r\n\r\nFür Ihre Mühe danke ich Ihnen sehr\n\nDies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. \r\n\r\nSollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. \r\n\r\nIch verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. \r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. \r\n\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n",
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