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    "content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\n\n\nim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie werden die von Ihnen erbetenen Daten nicht erhoben, weshalb wir Ihnen auch kein entsprechendes Material zur Verfügung stellen können. Derzeit besteht auch keine diesbezügliche Rechtspflicht zur Datenerhebung.\n\n\n\nIm Rahmen des am 5. November 2018 unterzeichneten Koalitionsvertrags \"Für ein bürgernahes Bayern - menschlich, nachhaltig, modern\" wird gemäß der Vereinbarung in Kapitel III.2 \"Für eine gesunde Umwelt\" die weitgehende Klimaneutralität der Staatsverwaltung geprüft werden.  In diesem Sinne sieht das derzeit im Bay. Landtag beratene \"Zweite Gesetz zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern<http://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000001500/0000001556.pdf>\" (Drs. 18/1816) in einem neuen Art. 11c des Bay. Naturschutzgesetzes das Ziel vor, bis zum Jahr 2030 eine klimaneutrale Verwaltung zu erreichen.\n\n\n\nMit freundlichen Grüßen",
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