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"subject": "Re: Ist die Masterarbeit die Abschlussprüfung? [#146098]",
"content": "Hallo Antragsteller/in\n\nzunächst einmal muss ich Dich darüber informieren, dass alle Aussagen, die ich in dieser Mail treffe, meine eigenen Einschätzungen sind. Wir als Studierendenrat sind auch nur Studierende, die sich für ihre Kommiliton*innen einsetzen - wir sind keine ausgebildeten Rechtswissenschaftler*innen. Für eine rechtsverbindliche Einschätzung empfehle ich Dir, Dich an das Studierendenwerk und dessen Rechtsberatung oder einen Anwalt o.ä. zu wenden, sowie auch mit deinem Ansprechpartner im BAFöG-Amt zu sprechen.\n\n\nMeiner Meinung nach liegt die Problematik darin, dass in der M-RPO nicht das Wort \"Abschlussarbeit\" vorkommt. Die M-RPO teilt das Ganze auf in Studienphasenprüfung und Masterarbeit sowie die Masterprüfung (vgl. §15 M-RPO 2010). Die Studienphasenprüfung ist bestanden, wenn alle notwendigen Module bestanden sind, die Masterarbeit ist bestanden, wenn eben die Masterarbeit bestanden ist und die Masterprüfung ist bestanden, wenn die Studienphasenprüfung und die Masterarbeit bestanden sind. Die Masterarbeit ist demnach sehr wohl als Abschlussarbeit zu sehen. \n\n\nIch würde zunächst auf jeden Fall Widerspruch einlegen, um alle Fristen einzuhalten - und dann \"in Ruhe\" prüfen (lassen), ob der Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat. Was er meiner Meinung nach haben sollte, da das Problem für mich nur darin besteht, dass sich das Wort \"Abschlussarbeit\" nicht in der M-RPO findet. \n\n\nIch hoffe, ich konnte dir weiterhelfen!\nViele Grüße",
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"Re: Ist die Masterarbeit die Abschlussprüfung? [#146098]"
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"sender": "StuRa der Universität Erfurt",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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