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"content": "Das Ihnen mit Datum vom 25. Januar 2019 zugesandte Schreiben konnte unter der von Ihnen angegebenen Anschrift nicht zugestellt werden. Sollten Sie mir nicht innerhalb von zwei Wochen Ihre aktuelle Postanschrift mitteilen, sehe ich Ihren Antrag als erledigt an.\r\n\r\n\r\n\r\n-----Ursprüngliche Nachricht-----\r\nVon: Antragsteller/in Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\nGesendet: Freitag, 18. Januar 2019 11:36\r\nAn: Veterinärwesen <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\nBetreff: Kontrollbericht zu Milkau, Braunschweig [#45570]\r\n\r\nAntrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nSehr geehrteAntragsteller/in\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:\r\n\r\n1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:\r\nMilkau\r\nLammer Heide 6\r\n38116 Braunschweig\r\n\r\n2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.\r\n\r\nIch stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG.\r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen.\r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“).\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen.\r\n\r\nMit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO.\r\n\r\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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