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    "content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\nwir kommen zurück auf Ihre erneute E-Mail Anfrage vom 27.4.2019, mit der \nSie um Zusendung des Vertrages der Stadt Karlsruhe mit der Cyklomedia \nDeutschland GmbH bitten.\n\nDie Stadt Karlsruhe kann Ihnen diesen Vertrag nicht zur Verfügung stellen, \nda dieser Auskunft § 6 LIFG entgegensteht.\n\nNach § 6 LIFG darf der Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen nur \ngewährt werden, soweit und solange die betroffene Person eingewilligt hat.\n\nAls Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse werden alle auf ein Unternehmen \nbezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge verstanden, die nicht \noffenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind \nund an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse \nhat.\n\nSelbstverständlich finden sich in dem Vertrag zwischen der Cyclomedia GmbH \nund der Stadt Karlsruhe derartige Daten, so dass deren Weitergabe nur mit \nder Einwilligung von Cyklomedia möglich ist.\n\nWir haben Cyclomedia über Ihr Auskunftsersuchen informiert und \nnachgefragt, ob die notwendige Einwilligung erteilt wird. Das ist nicht \nder Fall.\n\nCyclomedia hat uns die Erlaubnis, Ihnen den Vertrag vorzulegen, nicht \nerteilt.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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