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"subject": "Aufklärung über Aktenbestand / Aktenführung - Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg [#54977]",
"content": "Sehr geehrteAntragsteller/in\n\nanbei erhalten Sie auf Ihre Anfrage vom 02. Februar 2019 und in Rücksprache mit dem BfDI als zuständiger Behörde zunächst den Link zum Aktenplan SGB II der Bundesagentur für Arbeit und der gemeinsamen Einrichtungen (gE) SGB II (https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/dok_ba013019.pdf).\nDarüber hinaus teile ich Ihnen mit, dass die Akten hinsichtlich der Erbringung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bis zum 04.03.2018 in Papierform geführt wurden und im Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg aufbewahrt werden. Diese Leistungsakten wurden im Übrigen zunächst als Alg II-Akten und sodann mit der Einführung des Fachverfahrens \"Allegro\" im Jahr 2015 als Allegro-Akten bezeichnet.\nZum 05.03.2018 wurde im Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg die eAkte eingeführt und hat nunmehr die klassische Leistungsakte in Papierform abgelöst. Altbestände liegen weiterhin noch in Papierform vor und werden sukzessive in die eAkte überführt.\nDas Programm der eAkte wird durch die Bundeagentur für Arbeit betreut. Das Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg nutzt ausschließlich dieses Fachverfahren im Rahmen der Aktenführung und ist für technische Anwendungsfragen nicht aussagefähig. Ansprechpartner für detaillierte Fragen zu diesem Programm ist die Bundesagentur für Arbeit. Gleiches gilt für das Fachverfahren VERBIS.\n\n\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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