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    "subject": "AW: Informationsanfrage nach dem Landestransparenzgesetz betr. Kommunaler Finanzen; Wolfgang Wobido",
    "content": "Sehr geehrter Herr Wobido,\n\nIhre Anfrage vom 14. Mai 2019 wurde uns von der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz mit der Bitte um Übernahme der Bearbeitung übersandt.\n\nDie nähere Befassung mit Ihrem Antrag ergab, dass Sie einerseits die Übermittlung von Informationen begehren, für welche die Staatskanzlei bzw. das Ministerium des Innern und für Sport nicht \"transparenzpflichtige Stelle\" im Sinne des Gesetzes (§ 3 Abs. 2 Satz 1  i. V. m. § 4 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 LTranspG) ist (Fragen 2, 3 und 4). Ihre Fragen 1, 5, 6, 7 und 8 beziehen sich darüber hinaus nicht auf dem Ministerium insoweit vorliegende Informationen, sondern sind auf tatsächliche oder rechtliche Ausführungen und Bewertungen sowie auf das politische Handeln der Landesregierung ausgerichtet und unterfallen insoweit nicht dem Regelungsbereich des LTranspG.\n\nGleichwohl möchten wir Ihnen einige Informationen und Hinweise geben, die Ihnen hoffentlich weiterhelfen:\n\nZu Frage 1:\nInformationen zur Finanzlage von Städten und Kreisen können dem Internet, zum Beispiel auf den Seiten des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, des Deutschen Städtetages oder des Deutschen Landkreistages, entnommen werden. Weiter finden sich Darstellungen im Sinne Ihrer Anfrage in den jährlichen Kommunalberichten des Rechnungshofs Rheinland-Pfalz, die Sie über die Homepage des Rechnungshofs aufrufen können.\n\nZu Frage 2, 3, 4, 6 und 7:\nFür Auskünfte zur finanziellen Situation der Stadt Westerburg wenden Sie sich bitte direkt an die Stadt bzw. Verbandsgemeinde Westerburg. Zu Frage 4 verweise ich auf die Internetseite des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz. Dort finden sich unter der Rubrik \"Meine Heimat\" u. a. ausgewählte statistische Finanzkennzahlen zu den kommunalen Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz.\n\nZu Frage 5:\nInsoweit verweisen wir zunächst auf das Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) vom 30. November 1999, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Dezember 2018 (GVBl. S. 463). Ausführungen zur Fortentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs können der Begründung zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Sechstes Landesgesetz zur Änderung des LFAG vom 18. April 2018 entnommen werden (LT-Drs. 17/6000). Ausgewählte Literatur und Quellen zum kommunalen Finanzausgleich des Landes Rheinland-Pfalz finden Sie etwa auf der Internetseite des Ministerium der Finanzen unter der Rubrik \"Themen, Finanzen, Kommunale Finanzen\"; Informationen zum Länderfinanzausgleich auf der Internetseite des Bundesministerium der Finanzen unter der Rubrik \"Themen, Öffentliche Finanzen, Föderale Finanzbeziehungen, Länderfinanzausgleich\".\n\nWir würden uns freuen, wenn Ihnen diese Informationen Rat und Hilfe sind.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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    "status_name": "Anfrage abgeschlossen",
    "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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